Darf man WCs im Brandabschnitt der horizontalen oder vertikalen Fluchtwege platzieren? Wenn ja, wie sieht es mit kleinen Putzräume und begehbaren Schränken aus?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Schule, bis 11 m hoch, Kanton Bern

Diese Handhabung ist tatsächlich in den Brandschutzrichtlinien nicht explizit festgehalten. Im Kanton Bern können Nassräume grundsätzlich dem Brandabschnitt des vertikalen Fluchtweges zugeordnet werden, wenn sie dieselben Anforderungen an die Materialisierung (RF 1) erfüllen, sowie wenn sie im demselben Lüftungsabschnitt sind.

Was muss in Bezug auf Brandschutz bezüglich Multifunktionsdruckern in einem projektierten Schulgebäude beachtet werden, wenn das Gebäude ganzflächig gesprinklert ist? Braucht es dann auch separate Druckerräume oder eine Brandhaube oder ist das aufstellen der Geräte in einer Nische erlaubt?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Schule, 11 bis 30 m hoch, Kanton Bern

Das Aufstellen von Brandlast und Aktivierungsgefahr ist in vertikalen Fluchtwegen nicht erlaubt. In horizontalen Fluchtwegen ist es in einer Nische mit dem entsprechenden Feuerwiderstand und angesteuertem Abschluss oder einer «Brandhaube» möglich.

In der Mehrzweckhalle der Schule, in der ich arbeite, werden bei Anlässen Tische und Stühle für 330 bis 400 Personen aufgestellt. Es gibt zwei Türen: eine Doppeltür à 1,6 m Breite und einen Notausgang à 78 cm. Wie viele Personen dürfen sich in der Halle aufhalten?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Schule, bis 11 m hoch, Kanton Thurgau

Für eine Belegung von 50 bis 200 Personen sind zwei Ausgänge erforderlich, wobei der eine mindestens 0,90 m und der andere mindestens 1,20 m breit sein müssen.

Wie viele Personen dürfen sich in einer Aula mit 2 Ausgängen (> 2 m breit) aufhalten?Objekt: Schule, 11 m bis 30 m hoch

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Schule, 11 m bis 30 m hoch

Wieviel Personen sich in der Aula aufhalten dürfen, hängt aus Sicht des Brandschutzes von der Anzahl und Breite der Fluchtwege ab. Bei zwei Ausgängen à je 2 m Breite dürfen sich grundsätzlich bis zu 400 Personen in der Aula aufhalten.

Unser Schulhaus wurde saniert. Nun dürfen wir wegen der Brandgefahr im Korridor und im Treppenhaus nichts mehr aufhängen. So wirkt das weisse Primarschulhaus tot. Ist es erlaubt, im offenen Treppenhaus (ehemaliger Liftschacht) z.B. schwer entflammbare Dekorationen wie Lampions ohne Kerzen aufzuhängen? Welche anderen Arten von Dekorationen sind erlaubt?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Gemäss Brandschutzrichtlinie 12-15 Art. 4.4.1 Ziff. 3 sind grundsätzlich in Flucht- und Rettungswegen keine brennbaren Dekorationen erlaubt.

Welche Brandschutzmassnahmen sind bei einer Innenrenovation einer Turnhalle mit Stahlskeletkonstruktion zu beachten?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Situation: Es ist eine ebenerdige Dreifachturnhalle. Die Hallenfläche beträgt 1265 m2, die Fläche insgesamt 2500 m2. In der Halle finden auch Veranstaltungen mit bis zu 1000 Personen statt. Die Halle ist eine Stahlskeletkonstruktion. Welche Brandschutzmassnahmen sind dafür nötig? Z. B. ein Brandschutzanstrich?

Objekt: Turnhalle, bis 11 m hoch, Kanton Bern

Bei eingeschossigen Gebäuden gibt es grundsätzlich keine Anforderung an den Feuerwiderstand. Ist die Halle freistehend, benötigt der Stahlskelettbau der Dreifachturnhalle keine weiteren Brandschutzmassnahmen.

Ich möchte für eine Aula mit 204.3 m2 und für zwei Seminarräume mit 37.3 m2 und 61m2 die Personenbelegung berechnen. Die Aula verfügt über einen Ausgang mit 0.9 m und einen mit 1.6 m. Die Seminarräume verfügen beide über einen Ausgang mit je 1m Breite. Alle drei Räume befinden sich in einem Schulhaus; die Aula im EG und die beiden Seminarräume im 1. OG. Gemäss meinen Internetrecherchen wäre die max. Personenbelegung bei beiden Seminarräumen 50 Personen. Sollte hier aber nicht auch die Raumfläche eine Rolle spielen? Und wie ist die maximale Personenbelegung für die Aula?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Schule

Aus Sicht des Brandschutzes geht es darum, dass alle Anwesenden im Ereignisfall so schnell wie möglich flüchten können. Darum sind die Anzahl und Breite der Ausgänge relevant.

Für ein Treppengeländer möchte ich HPL-Kompaktplatten verwenden. Die Platten haben die Klassifizierung 5.3 und B-s1,d0 nach EN 13501-1. Entspricht dies RF1? Können diese Materialien in einem vertikalen Fluchtweg verwendet werden? Was sind die Anforderungen an die Unterkonstruktion, wenn diese allseitig mit 6 mm HPL-Platten verkleidet wird?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Schule, Gebäudehöhe bis 11 m hoch, Kanton Bern

Die Klassifizierungen EN 13501-1 B-s1-d0 sowie die Brandkennziffer 5.3 entsprechen RF2. Zuordnungstabelle finden Sie in der Brandschutzrichtlinie 13-15 Baustoffe und Bauteile, Ziffer 2.4.