Objekt: Schule, 11 bis 30 m hoch
Innerhalb einer Nutzungseinheit dürfen die Geschosse offen miteinander verbunden sein. «Offene» Treppenhäuser, also solche ohne Brandschutzabschluss zwischen Korridor (horizontaler Fluchtweg) und Treppenhaus (vertikaler Fluchtweg), sind in Schulbauten mittlerer Höhe jedoch nicht zulässig (vgl. Brandschutzrichtlinie 16-15, Ziff. 3.4.1). Auf einen vertikalen Fluchtweg dürfen Sie nicht verzichten, mindestens einer ist gefordert.
Ein Treppenhaus, das als vertikaler Fluchtweg ausgebildet ist, wird nicht als Raum betrachtet. Jedes Geschoss gilt als separater Raum, unabhängig von einer internen Treppenverbindung.