Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Müssen die Brandabschnitte Parking (> 600 m²) und «Nicht-Parking» als separate Nutzungseinheiten mit eigenen Fluchtwegen und Ausgängen definiert werden?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Dürfen Holzeinbauschränke in einer Tiefgarage aus der 60er-Jahren belassen werden, wenn keine Sanierung durchgeführt wird?
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Dürfen Parkplätze als Lager oder Werkstatt genutzt werden? Die Einstellhalle ist privat und kleiner als 600 m2.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
In einem privaten Parking (Grundfläche mehr als 600 m2) darf grundsätzlich keine Werkstatt eingerichtet werden. Gibt es da Ausnahmen? Wer haftet im Fall eines Brandes?
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Darf ich in einer privaten Abstellhalle mit 15 Parkplätzen meinen Camper mit einer 2.75 kg Flüssiggasflasche parkieren?
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Dürfen Elektroroller im Veloraum abgestellt werden?
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Seit der Sanierung können wir die Türen von der Einstellhalle zu den Treppenhäusern nicht mehr abschliessen, da sie Teil der Fluchtwege sind. Welche Lösungen gibt es für diese Situation?
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Darf ich auf meinem Platz in unserer Einstellhalle (170 m2) einen Mottenschaft mit Wintersport Kleidung aufstellen?
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Wir planen eine Einstellhalle für Boote (max. 12 m Länge) mit einer Grundfläche von ca. 550 m2. Gelten dafür die gleichen Vorschriften wie für Fahrzeugeinstellhallen dieser Grösse?
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