Gibt es Vorschriften, wie viele Personen sich in einem Festzelt aufhalten dürfen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Wie viele Personen sich in einem Zelt aufhalten dürfen, hängt von der Anzahl und Breite der Ausgänge ab:

  • 1 Ausgang, 90 cm breit: bis 50 Personen
  • 2 Ausgänge, je 90 cm breit: 51 bis 100 Personen
  • 3 Ausgänge, je 90 cm breit oder 2 Ausgänge, 1,20 m und 90 cm breit: 101 bis 200 Personen
  • Bei einer Belegung mit mehr als 200 Personen muss jeder Ausgang mindestens 1,2 m breit sein.  Die notwendige Breite der Fluchtwege wird mit einem Faktor berechnet: 60 cm pro 100 Personen.

Diese und weitere Informationen finden Sie in den Brandschutzmerkblättern «Veranstaltungen sicher durchführen» der GVB und «Zeltbauten für temporäre Veranstaltungen» der VKF.

Wieweit darf der Brandschutzabstand zwischen einem Neubau und einem bestehenden Gebäude auf der gleichen Parzelle reduziert werden? Gilt der Neubau als Anbau, wenn die beiden Gebäude durch Balkone verbunden sind?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Ob der Neubau als Anbau gilt, ist eine baurechtliche Frage. Dies müssen Sie mit der Behörde klären.
Zu Ihren Fragen betreffend Brandschutzabständen und Ersatzmassnahmen können wir Ihnen folgende Antworten geben: