Gehört die Rahmenverbreiterung brandschutztechnisch zum Fenster und können somit die einzelnen Bauteile (analog Fenster) aus RF3-klassifizierten Bauteilen bestehen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Wie in der Brandschutzrichtlinie 14-15 «Verwendung von Baustoffen» beschrieben, können Rahmenverbreiterungen von Fenstern zu den Fensterrahmen gezählt werden, sofern die Ausmasse der Verbreiterungen nicht als «Ersatz» einer Aussenwandkonstruktion betrachtet werden müssen.

Ich baue drei Wohnungen in eine Scheune, eine im Untergeschoss und zwei Attikawohnungen im Obergeschoss. Muss die Treppe im gemeinsamen Treppenhaus 1.2 m breit sein oder reicht eine Breite von 1 m aus? Ist es korrekt, dass die Treppen innerhalb der Attikawohnungen nur 1 m breit sein dürfen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Grundsätzlich müssen Treppen in vertikalen Fluchtwegen mindestens 1.2 m breit sein. Bei Wohnbauten gibt jedoch eine Erleichterung (siehe Brandschutzrichtlinie 16-15 «Flucht- und Rettungswege», Abs. 3.2.2 Ziff. 2).

Gehört ein Raucherraum in einem Versammlungsraum mit mehr als 300 Personen zur Nutzung oder wird dieser als Spezialraum angesehen? Wie ist die Entfluchtung für diesen Raum? Darf in der Nutzung «Raum mit grosser Personenbelegung» über einen angrenzenden Raum geflüchtet werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Der Raucherraum kann der gleichen Nutzung wie der Versammlungsraum zugeordnet werden. In diesem Fall können die Räume als Nutzungseinheit in den gleichen Brandabschnitt zusammengefasst werden und der Fluchtweg aus dem Raucherraum darf über den Versammlungsraum gehen.