Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Seitens Gebäudeversicherung Bern existiert keine Vorlage ober Vereinbarung zur Regelung der Aufgabenverteilung zwischen Eigentümer- und Nutzerschaft in Bezug auf die Umsetzung und den Unterhalt von Brandschutzmassnahmen.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Wir gehen davon aus, dass es sich um einen privaten Einstellraum für Motorfahrzeuge handelt. In einem solchen ist die Lagerung von Material erlaubt und es dürfen auch verschiedene Arten von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor eingestellt werden.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
In der Tat gelten «Aufladelöscher» gemäss Druckgeräteverordnung als Druckbehälter, stehen aber im Lagerzustand nicht unter Druck.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Gemäss Brandschutzrichtline 26-15 Gefährliche Stoffe müssen Gasflaschen ab einer Menge von 200 Liter Flaschenvolumen zwingend im Freien gelagert werden.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
In den Brandschutzvorschriften ist tatsächlich nur die Anforderung der Freihaltung festgehalten. Eine Beschriftung ist nicht explizit gefordert.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
An Brandschutztüren mit einem Prüfnachweis (EI 30) dürfen grundsätzlich keine zusätzlichen Schichten angebracht werden, welche prüftechnisch nicht abgedeckt sind. Insbesondere zusätzliche grossflächige metallene und mechanisch befestigte Abdeckungen haben oft zur Folge, dass sich die Türe im Brandfall durch die Hitzeeinwirkung unzulässig stark verformt. Ob und wie in dem Fall ein «Schutzblech» auf die Türe montiert werden kann, muss somit vom Türhersteller beurteilt werden.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Grundsätzlich können Kellerräume zusammen in einem Brandabschnitt liegen. Ihr Kellerraum gilt dabei als Technikraum. Da er jedoch lediglich einen Wasserspeicher und kleine Elektroanlagen enthält, gelten keine speziellen Anforderungen an den Feuerwiderstand.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Anforderung an eine solche Kabine muss anhand des aktuellen Brandschutzkonzeptes und/oder Brandschutzplanes des Gebäudes festgelegt werden.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Bei Bastel- und Hobbyräumen im UG gibt es in Bezug auf Nutzungseinheiten (d.h. auf die Bildung der Fluchtwege), immer einen gewissen Grad an Interpretationsspielraum.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Wir gehen davon aus, dass Sie sich auf Heizöl beziehen. In Heizräumen, die als eigener Brandabschnitt mit Feuerwiderstand EI60 ausgebildet sind, dürfe Sie bis zu 4‘000 Liter in Kleintanks oder bis 8000 Liter in Stahltanks lagern.
