Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Gibt es Vorschriften, wie viele Personen sich in einem Festzelt aufhalten dürfen?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Wie viele Personen sich in einem Zelt aufhalten dürfen, hängt von der Anzahl und Breite der Ausgänge ab:
- 1 Ausgang, 90 cm breit: bis 50 Personen
- 2 Ausgänge, je 90 cm breit: 51 bis 100 Personen
- 3 Ausgänge, je 90 cm breit oder 2 Ausgänge, 1,20 m und 90 cm breit: 101 bis 200 Personen
- Bei einer Belegung mit mehr als 200 Personen muss jeder Ausgang mindestens 1,2 m breit sein. Die notwendige Breite der Fluchtwege wird mit einem Faktor berechnet: 60 cm pro 100 Personen.
Diese und weitere Informationen finden Sie in den Brandschutzmerkblättern «Veranstaltungen sicher durchführen» der GVB und «Zeltbauten für temporäre Veranstaltungen» der VKF.
An einer Veranstaltung in den Gemeindeturnhallen werden rund 500 Personen erwartet. Wie werden die erforderlichen Notausgänge berechnet und welche Mindestbreite müssen sie aufweisen?
Beitrag der Gebäudeversicherung Graubünden
Ein hindernisfreies WC soll in den vertikalen Fluchtweg gebaut werden. Welche Baustoffe sind für die Wände oder die Oberlichtverglasung zulässig?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Welche Brandschutzanforderungen gelten für einen Vereinsraum im 1. OG eines Schützenhauses, der ausserhalb des Schiessbetriebs für Feste genutzt werden soll?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Wie ermittle ich die maximal zulässige Anzahl Personen bei der Nutzung einer Turnhalle und sind temporäre Notausgänge, Treppen oder Podeste als Fluchtwege zulässig?
Bei einer Turnhalle führt ein Fluchtweg über eine Rampe mit > 6% Steigung. Der Raum zählt nicht als Raum mit hoher Personenbelegung. Wir möchten die Personenbelegung jedoch auf >300 erhöhen, indem wir einen dritten Fluchtweg schaffen. Würde der Fluchtweg über die Rampe auch dann noch als horizontaler Fluchtweg akzeptiert oder wäre es dann ein vertikaler Fluchtweg oder würde er gar als Fluchtweg ausscheiden?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Wir haben vor, in einer ca. 50 m tiefen, gesicherten Felshöhle Kunstveranstaltungen durchzuführen. Es gibt zwei ca. 10 m breite und 10 m hohe Öffnungen ins Freie. Müssen in diesem Fall Fluchtwegdistanzen eingehalten werden oder gilt eine Höhle bereits als «das Freie»?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Ich bin für einen Weihnachtsmarkt beauftragt, ein kleines Festzelt zu bewirtschaften. Ich möchte dort einen Holz-Chemineeofen installieren, der für Wärme und Gemütlichkeit sorgt. Ist dies gestattet?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Wir möchten ein Festival im Freien durchführen. Das Gelände ist ca. 3500 m2 gross und hat mehrere Notausgänge. Wie können wir die max. Anzahl zugelassener Personen berechnen? Können wir von vier Personen pro m2 ausgehen?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB