Im Treppenhaus unseres Mehrfamilienhauses hat ein Miteigentümer einen Putzschrank und ein Schuhregal hingestellt sowie einen elektrischen Schuhwärmer montiert. Ist das zulässig?

Beitrag der Sektion Brandschutz Kanton Wallis

Bei dem Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses handelt es sich um einen vertikalen Fluchtweg. In diesen Zonen muss der Durchgang auf einer Breite von 1,20 m jederzeit gewährleistet sein und es dürfen keine Brandlasten und keine Aktivierungsgefahr darin gelagert werden.

In unserem Haus verläuft ein Korridor in die Einstellhalle. Beidseitig des Korridors befinden sich Brandschutztüren. Darf an diesen Türen im unteren Bereich ein Schutzblech angebracht werden? Es kommt leider oft vor, dass die Bewohner beim Transport von schweren Gegenständen an die Türe stossen und diese beschädigen.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

An Brandschutztüren mit einem Prüfnachweis (EI 30) dürfen grundsätzlich keine zusätzlichen Schichten angebracht werden, welche prüftechnisch nicht abgedeckt sind. Insbesondere zusätzliche grossflächige metallene und mechanisch befestigte Abdeckungen haben oft zur Folge, dass sich die Türe im Brandfall durch die Hitzeeinwirkung unzulässig stark verformt. Ob und wie in dem Fall ein «Schutzblech» auf die Türe montiert werden kann, muss somit vom Türhersteller beurteilt werden.

Nachdem wir von einer Ölheizung auf eine Wärmepumpe umgestiegen sind, soll der gemeinsame Tankraum im Keller unseres Zweifamilienhauses geteilt werden. Braucht es eine Brandmauer dazwischen und eine Brandschutztür, wenn wir in unseren Teil Komponenten unserer Luft-Wasser-Wärmepumpe installieren (Wasserboiler, Steuerung und Pufferspeicher)?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Grundsätzlich können Kellerräume zusammen in einem Brandabschnitt liegen. Ihr Kellerraum gilt dabei als Technikraum. Da er jedoch lediglich einen Wasserspeicher und kleine Elektroanlagen enthält, gelten keine speziellen Anforderungen an den Feuerwiderstand.

Ich möchte auf einem unausgebauten Dachboden ein kleines Beet anlegen. Dazu müsste ich allerdings eine UV-Lampe anbringen, welche ohne Aufsicht über längere Zeit leuchten würde. Gibt es bezüglich Sicherheit irgendwelche Vorschriften?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die elektrischen Installationen und Betriebsmittel müssen gemäss den Herstellerangaben, entsprechend der Gefährdung der Räume und im Einklang mit den technischen Normen der Niederspannungsinstallationsnorm ausgeführt sein.