Auf der Grundstücksgrenze soll ein Velounterstand erstellt werden. Gemäss VKF-Richtlinien gilt ein Velounterstand als Nebenbaute. Ist es richtig, dass es keine Brandmauer braucht, der Bandschutzabstand zum Nebengebäude aber 4 m betragen muss?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Es ist richtig, dass ein Brandschutzabstand von 4 m vorgeschrieben ist. Wenn dieser nicht eingehalten werden kann, können Ersatzmassnahmen getroffen werden.