Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Grundsätzlich müssen Treppen in vertikalen Fluchtwegen mindestens 1.2 m breit sein. Bei Wohnbauten gibt jedoch eine Erleichterung (siehe Brandschutzrichtlinie 16-15 «Flucht- und Rettungswege», Abs. 3.2.2 Ziff. 2).

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Grundsätzlich müssen Schwedenöfen wie auch Abgasanlagen nach den Vorgaben des Herstellers installiert werden. Auch die Dimension der Abgasanlage gibt der Hersteller vor.
Zur Ausführung macht Feusuisse im Stand der Technik Papier Teil A «Abgasanlagen» gute Vorgaben und zeigt detailgetreu die Abstände von Kaminanlagen und Anschlussrohren zu brennbaren Bauteilen auf.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
In den Brandschutzvorschriften ist keine Beleuchtung von Feuerlöschern vorgesehen. Es ist lediglich festgehalten, dass Löschgeräte leicht zugänglich und gut erkennbar installiert werden müssen. Die Anforderung «gut erkennbar» kann mit nachleuchtenden (fluoreszierenden) Kennzeichen unterstützt werden.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
In den Brandschutzvorschriften sind die Rohrdämmungen nicht explizit erwähnt. Auf eine horizontale Unterteilung kann jedoch nur verzichtet werden, wenn keine Brandlasten, also keine brennbaren Installationen oder Rohrdämmungen, vorhanden sind.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Leitungen von haustechnischen Installationen, die über mehrere Geschosse geführt werden, müssen in brandabschnittbildenden Installationsschächten platziert werden.

Beitrag der Sektion Brandschutz Kanton Wallis
In normal genutzten Wohnungen (Eigentum oder Dauermiete) sind keine Brandmeldeanlagen vorgeschrieben. Falls es sich um Ferienwohnungen handelt, können solche Anlagen Pflicht sein.

Beitrag der Gebäudeversicherung Graubünden
Nein, das ist nicht erlaubt. Die An- und Absaugung muss direkt vom Freien erfolgen.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Der Fluchtweg darf über das Eingangstor führen. Dieses muss sich aber einfach ohne Schlüssel von innen öffnen lassen.

Beitrag der Gebäudeversicherung St. Gallen
Grundsätzlich müssen Gebäude bei umfangreichen Sanierungen an die aktuell gültigen Brandschutzvorschriften angepasst werden. Im Bestandesbau gilt jedoch das Prinzip der Verhältnismässigkeit.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Analog zur Verbindung von brandabschnittsbildenden Bauteilen können auch Aussenwände (ohne Feuerwiderstandsanforderung) mit einer brandabschnittsbildenden Wand oder Decke kraftschlüssig und fugenlos verbunden werden.
