Beitrag der Sektion Brandschutz Kanton Wallis
Bei dem Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses handelt es sich um einen vertikalen Fluchtweg. In diesen Zonen muss der Durchgang auf einer Breite von 1,20 m jederzeit gewährleistet sein und es dürfen keine Brandlasten und keine Aktivierungsgefahr darin gelagert werden.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
An Brandschutztüren mit einem Prüfnachweis (EI 30) dürfen grundsätzlich keine zusätzlichen Schichten angebracht werden, welche prüftechnisch nicht abgedeckt sind. Insbesondere zusätzliche grossflächige metallene und mechanisch befestigte Abdeckungen haben oft zur Folge, dass sich die Türe im Brandfall durch die Hitzeeinwirkung unzulässig stark verformt. Ob und wie in dem Fall ein «Schutzblech» auf die Türe montiert werden kann, muss somit vom Türhersteller beurteilt werden.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Grundsätzlich können Kellerräume zusammen in einem Brandabschnitt liegen. Ihr Kellerraum gilt dabei als Technikraum. Da er jedoch lediglich einen Wasserspeicher und kleine Elektroanlagen enthält, gelten keine speziellen Anforderungen an den Feuerwiderstand.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Bei Bastel- und Hobbyräumen im UG gibt es in Bezug auf Nutzungseinheiten (d.h. auf die Bildung der Fluchtwege), immer einen gewissen Grad an Interpretationsspielraum.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Bei Aufdachanlagen müssen die Solarmodule im Bereich der Brandmauer auf einer Breite von 1 m unterbrochen werden.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Die elektrischen Installationen und Betriebsmittel müssen gemäss den Herstellerangaben, entsprechend der Gefährdung der Räume und im Einklang mit den technischen Normen der Niederspannungsinstallationsnorm ausgeführt sein.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Der Fluchtweg muss grundsätzlich freigehalten werden.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Campinggaskocher sollten Sie nie in Innenräumen verwenden, denn dabei besteht die Gefahr einer Kohlenmonoxidvergiftung.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Diese Frage muss im Gesamtkontext des Brandschutzkonzeptes beantwortet werden.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Ein Einfamilienhaus gilt immer als Gebäude geringer Höhe.
