Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Bei einem Wohngebäude mittlerer Höhe müssen wir Ersatzmassnahmen treffen, weil der minimale Brandschutzabstand zum Nachbargebäude unterschritten wird. Geplant ist die Ersatzmassnahme Variante F gemäss Anhang der Brandschutzrichtlinie 15-15 für die Aussenwandkonstruktion. Gehe ich richtig in der Annahme, dass die Aussenwand im entsprechenden Bereich mit einem Feuerwiderstand EI 60 (Schicht 6 gemäss Figur Variante F) erstellt werden muss?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Wir realisieren ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohnungen. Nun stellt sich die Frage, ob eine Blitzschutzanlage erforderlich ist. Wir sind der Meinung, dass eine Anlage freiwillig ist. Ist diese Einschätzung korrekt?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Wir bauen ein Gebäude um, das sich eine Wand mit einem Ersatzneubau teilt. Dieser ist 12 m hoch. Gehe ich richtig in der Annahme, dass es sich um ein Gebäude mittlerer Höhe handelt mit einem Feuerwiderstand von REI180? Welches Material soll diese Wand haben und was wäre die Mindeststärke?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Welche Art von Schloss muss bei einem Mehrfamilienhaus beim Ausstieg auf ein Flachdach verwendet werden?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Darf der Briefkasten eines Mehrfamilienhauses direkt neben der Hauseingangstüre unter dem Vordach platziert werden?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Ich plane, in meinem Einfamilienhaus einen kleinen Pelletofen (90x40x38 cm, Höchstleisung = 7.3 KW) einzubauen und habe einige Fragen zu der Ausführung.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
In der VKF-Dokumentation «Allgemein anerkannte Bauprodukte» wird in der Tabelle 4 bezüglich des Feuerwiderstandes von Betonbauteilen zwischen «Platten (Decken)» und «Flachdecken» unterschieden. Was ist der Unterschied zwischen diesen zwei Begriffen?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
In der VKF-FAQ 25-020 wird der Begriff «separater Raum» im Zusammenhang mit Lüftungszentralen definiert. Dabei ist erwähnt, dass weitere haustechnische Anlagen mit geringem Brandrisiko zulässig sind, unter anderem Elektroinstallationen. Welche Installationen sind zugelassen?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
In der Brandschutzrichtlinie15-15 «Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte», Kap. 3.7.3 ist festgehalten: «Wohnungen sind als separate Brandabschnitte zu erstellen». Gilt dies auch für Einliegerwohnungen und Studios? Oder gibt es bei diesen beiden Definitionen sogar Unterschiede?
Beitrag der Gebäudeversicherung Freiburg