Wir planen vier Wohnungen in einer bestehenden Halle mit gemeinsamer Erschliessung über einen Korridor, der direkt ins Freie führt. Muss dieser Korridor als horizontaler Fluchtweg ausgebildet werden? Sind Einbauten wie Schuhschränke ohne Feuerwiderstand erlaubt, wenn jede Wohnung zusätzlich einen ebenerdigen Aussenbereich als Fluchtmöglichkeit hat?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Fluchtwege dürfen nur über die Aussenbereiche führen, wenn diese direkt vom Freien zugänglich sind. Bei einem Innenhof ist das z.B. nicht gegeben. In diesem Fall muss der Korridor als horizontaler Fluchtweg ausgebildet werden.