In einem Gebäude mittlerer Höhe verlaufen in einem Raum im UG (nicht Fluchtweg) drei parallele Abwasserrohre aus PE von der Grösse 75 mm, 125 mm und 63 mm. Die Rohre sind einbetoniert. Der Abstand der Rohre beträgt je ca. 10 cm. Gelten diese Rohre nun als einzeln geführte Rohre? Gemäss Richtlinie 15-15, Ziffer 3.5.4, Absatz e) muss beim vorliegenden Fall nur beim 125-mm-Rohr eine Brandschutzmanschette angebracht werden. Dies erscheint aber unsinnig, da in einem Brandfall die kleineren Rohre von 75 und 63 mm innert Minuten schmelzen und sich somit das Feuer ungehindert in den oberen Raum ausbreiten kann.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Büro oder MFH, 11 bis 30 m hoch, ausserhalb des Kantons Bern

Ihre Interpretation ist grundsätzlich richtig. Betrachtet man die Rohre als Einzelrohre, müsste nur beim Rohr mit Durchmesser 125 mm eine Schottungsmassnahme getroffen werden.

Von der Einstellhalle geht der Aufzug direkt in unsere Wohnung im dritten Geschoss. Durch die einfache Aufzugsschachttüre sind Gespräche zu hören. Erfüllt eine Türe, die so wenig Schallschutz bietet, die Anforderungen an den Brandschutz?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Geschäftshaus mit Tearoom, Kleidergeschäft und 7 Wohnungen, 11 bis 30 m hoch, Kanton Bern

Aufzugsschachttüren, die unmittelbar in die Wohnung führen, müssen einen Feuerwiderstand von E 30 aufweisen. Das heisst, sie müssen einem Feuer 30 Minuten lang standhalten. Ob Ihre Aufzugsschachttüren diese Anforderungen erfüllt, können wir nicht beurteilen. Dies müssten Sie beim Hersteller des Aufzugs oder beim Eigentümer des Gebäudes nachfragen.

Wir bauen ein Büro in eine Wohnung um. Die Anforderungen an die Treppenuntersicht ist EI 30. Die Holztreppe wurde beim letzten Umbau vor 15 Jahren mit einem Aufbau (35 mm) aus 2 Gipsplatten und Verputz ergänzt. Erreicht diese Konstruktion EI 30?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Büro und Wohnungen, bis 11 m hoch, ausserhalb des Kantons Bern

Den Feuerwiderstand von Baustoffen können Sie im Dokument «Allgemein anerkannte Baustoffe» der VKF nachschlagen.