Benötigt eine 600-Watt-Solaranlage einen Blitzschutz?
Objekt: Einfamilienhaus, max. 2 Stockwerke, Kanton Bern
Gemäss Brandschutzmerkblatt 2001-15 «Solaranlagen» der VKF müssen Solaranlagen nicht mit einem Blitzschutzsystem geschützt werden. Für das Gebäude kann aber ein Blitzschutzsystem gefordert sein, siehe dazu Brandschutzrichtlinie 22-15 «Blitzschutzsysteme», Kapitel 2.
Müssen Schrebergartenhäuschen mit einer Solaranlage auf dem (Blech-)Dach über ein Blitzschutzsystem verfügen?
Ich möchte eine neue Unterkonstruktion für Photovoltaik-Aufdachanlagen entwickeln, z.B. für Steildächer mit Ziegel- oder Eternitabdeckung. Welche Brandschutzrichtlinien müssen die dabei verwendeten Materialien erfüllen?
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Je nach Fläche, Feuerwiderstand und Brennbarkeit des Daches sind die Anforderungen an das Brandverhalten des Materials unterschiedlich.
Lösungsansätze lassen sich aus dem Brandschutzmerkblatt 2001-15 Solaranlagen und der Brandschutzrichtlinie 14-15 Verwendung von Baustoffen Kap. 3.3 Dachkonstruktionen ableiten.
Um eine Konstruktion für möglichst viele Einsatzgebiete ohne zusätzliche Anforderungen zu entwickeln, empfehlen wir Ihnen aus brandschutztechnischer Sicht, nichtbrennbare Materialien zu verwenden.