In einem Raum mit einem Rauchmelder befindet sich ein gewerblich vermietetes Kühlhaus (ca. 5 m2 gross). Muss darin auch ein Rauchmelder installiert werden und wenn ja, wer muss die Kosten tragen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Wir gehen davon aus, dass der Rauchmelder Teil der Brandmeldeanlage ist. Gemäss Brandschutzrichtlinie 20-15 «Brandmeldeanlagen», Absatz 3.2.2l, sind Kühlräume bis zu einer Bodenfläche von 50 m2 vom Überwachungsumfang ausgenommen.

Wir haben in unserem Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung die Ölheizung (18 kW) ersetzt und im gleichen Raum (Waschraum im EG mit Zugang zu Toilette und Dusche) umplatziert. Ist gegenüber den angrenzenden Räumen eine Brandschutztüre notwendig?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Brandschutzrichtlinie 24-15 «Wärmetechnische Anlagen» hält in Absatz 3.2 für Einfamilienhäuser fest:  «Wenn von der Art der Feuerungsaggregate her nichts dagegen spricht und das Brandrisiko gering ist, dürfen die Aufstellräume auch anderen Zwecken dienen.»

Die SIA-Norm 271 fordert für die Entwässerung von Terrassenböden Fugenbreiten von mindestens 10 mm bei aufgehenden Bauteilen wie Rand-Aufbordungen oder Fassaden. Aus Brandschutzsicht werden Fugen bis 4 mm als vollständig geschlossen angesehen, so dass unter den Terrassenböden keine Schutzschicht RF 1 erforderlich ist. Werden grössere Randfugen toleriert, solange die Fugen in der Belagsfläche max. 4 mm breit sind?

Die Anforderung, dass die Fugen nicht grösser als 4 mm sein dürfen, gilt flächendeckend.