Zwischen zwei Einstellhallen – beide verfügen über eigene Fluchtwege und Ausgänge mit Kennzeichnung – befindet sich ein Brandschutztor mit einer Türe. Muss diese Türe auch als Fluchtweg gekennzeichnet sein?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Frage muss anhand des Brandschutzkonzeptes des Objektes geklärt werden. Es ist möglich, dass die Türe als Fluchtweg definiert wurde. In diesem Fall müsste sie gekennzeichnet werden.

Beziehen sich die Mengenangaben in der Brandschutzrichtlinie 11-15 «Qualitätssicherung im Brandschutz», Ziffer 3.4.1 (z.B. brennbare Gase über 1’000 kg oder leichtbrennbare Flüssigkeiten über 2’000 I) auf das das gesamte Gebäude oder auf einen Brandabschnitt?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Lagerräume von gefährlichen Stoffen müssen einen eigenen Brandabschnitt bilden (siehe Brandschutzrichtlinie 26-15 «Gefährliche Stoffe», Ziffer 3.4, Absatz 3). Die Mengenangaben beziehen sich auf diesen Brandabschnitt und werden nicht über das ganze Gebäude kumuliert.

Wir haben eine tragende Decke aus Stahlbeton. Die abgehängte Decke soll mit dem Produkt «THERMATEX Schlicht», Feuerwiderstandsklasse F30–F120 nach DIN 4102 Teil 2 (gemäss Prüfzeugnis) und REI30–REI120 nach EN 13501 Teil 2 (gemäss Prüfzeugnis) ersetzt werden. Erfüllt dieses die aktuellen Brandschutzvorschriften?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Entscheidend ist nicht die Feuerwiderstandsklasse, sondern die Klassifizierung des Baustoffs für das Brandverhalten. Dieses wird durch die Kategorien RF1 bis RF3 (cr) beschrieben. (cr) steht für kritisches Verhalten, z.B. für brennendes Abtropfen.

Müssen die Brandabschnitte Parking (> 600 m²) und «Nicht-Parking» als separate Nutzungseinheiten mit eigenen Fluchtwegen und Ausgängen definiert werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Jede Nutzungseinheit (Parking, Gewerbe, Wohnen, Zivilschutz) muss über einen sicheren Fluchtweg erreichbar sein, entweder über einen horizontalen oder einen vertikalen Fluchtweg.
In der Nutzung Parking ist eine Flucht über angrenzende Räume nicht zulässig.