Die Türe einers Lagerraums zur Aussentreppe geht nach innen auf. Ist dies zulässig? Wieviele Personen dürfen sich gleichzeitig drinnen aufhalten? Und gibt es einen Unterschied zwischen einem Lagerraum und einem Keller in Bezuga auf die feuerpolizieilichen Anforderungen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Türen dürfen entgegen der Fluchtrichtung öffnen, wenn sich nicht mehr als 20 Personen in dem entsprechenden Raum aufhalten können.

Wir planen ein Gebäude mit einem offenen Laubengang. Auf der einen Seite wird eine Dämmung RF1 angebracht, auf der anderen Seite Stützen aus Stahl und Geländer. Der Laubengang dient als Fluchtweg für zwei Wohnungen. Müssen die Stahlstützen mit Brandschutzbekleidung versehen werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Frage muss anhand der Projektpläne beantwortet werden: Sind die Stützen Teil des Tragwerkes des Gebäudes,

Welche Vorgaben gibt es für Türschliesser bei Schloss und Zylinder in einem Klassenraum? Dürfen beide Seiten mittels Schlüssel verschlossen werden können? Und muss die Innenseite zwingend mit einem Drehknauf ausgerüstet werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Wir gehen davon aus, dass sich Ihre Frage auf Klassenzimmer für den regulären Schulunterricht mit Klassengrössen von 20 bis 30 Kinder und mit einem Ausgang bezieht.

Welche Anforderungen bestehen an das Tragwerk, wenn eine Heizung mit einer Leistung von mehr als 70 KWh im 2. Obergeschoss installiert wird? Und dürfen brennbare Flüssigkeiten in Untergeschossen gelagert werden, wenn die Räume künstlich belüftet werden?

Beitrag der Gebäudeversicherung St. Gallen

Für das Tragwerk ist in den Obergeschossen ein Feuerwiderstand von R60 gefordert. Dies gilt unabhängig davon, ob eine Heizung installiert wird. Die Heizung muss in einem Raum mit Feuerwiderstand EI60 aufgestellt werden, der als eigener Brandabschnitt ausgebildet ist.

Es besteht die Möglichkeit, brennbare Flüssigkeiten in Untergeschossen zu lagern. Die Anforderungen an die Brandabschnittsbildung, an die Lüftung, an den Organisatorischen Brandschutz, an das Blitzschutzsystem, etc. sind in der Brandschutzrichtlinie 26-15 «Gefährliche Stoffe» geregelt. Eine Übersicht finden Sie auf der Infoplattform für Brandschutz «Heureka» im Fachthema «Gefährliche Stoffe».