Ich ersetze einen Kachelofen durch einen Schwedenofen. Was muss ich dabei beachten?
Grundsätzlich müssen Schwedenöfen wie auch Abgasanlagen nach den Vorgaben des Herstellers installiert werden. Auch die Dimension der Abgasanlage gibt der Hersteller vor.
Zur Ausführung macht Feusuisse im Stand der Technik Papier Teil A «Abgasanlagen» gute Vorgaben und zeigt detailgetreu die Abstände von Kaminanlagen und Anschlussrohren zu brennbaren Bauteilen auf.
Wie gross muss die Abströmöffnung im Treppenhaus bei einer NRWA sein?
Können in einem Verkaufsgeschäft (Fläche > 1200 m2) bei einzelnen Geschäften für Fremdmieter Brandabschnitte gebildet werden, z.B. mit brandfallgesteuerten Schiebetoren, damit Sie vom Sprinklerschutz ausgenommen werden können? Diese Geschäfte würden der Nutzung «Verkaufsräume» zugeordnet (Mischnutzung Verkaufsgeschäft und Verkaufsräume). Somit müsste dieser Brandabschnitt nur noch entraucht werden. Ist das möglich?
Kann ein Parking im Untergeschoss mit einer LRWA entraucht werden?
Eine 20 Jahre alte Entrauchungszentrale im Erdgeschoss eines Treppenhauses soll ersetzt werden. Muss für die neue Entrauchungszentrale ein Brandschutzgehäuse eingebaut werden? Und müssen die Kabel, die derzeit nicht feuerfest sind, durch feuerfeste Kabel ersetzt werden?
In den VKF-Richtlinien ist mir nicht klar, wie die Brandabschnittsfläche in Bezug auf eine RWA bei Räumen mit Galerien oder Zwischengeschossen berechnet werden. Werden diese Flächen dazugezählt?
Wo finde ich konkrete Angaben zur Grösse und Anzahl von Entrauchungsöffnungen oder Rauch- und Wärmeabzugsanlagen für ein Parking?
Ein Parking wird mit einem LRWA-Konzept entraucht. Die Abströmöffnungen liegen direkt an den Fassaden der darüberstehenden Wohngebäude. Gibt es Vorschriften bezüglich der Hausfassaden, da ausströmende Rauchgase die Hausfassaden entzünden könnten?
Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 m bis 20 m hoch, Kanton Bern
Die Brandschutzrichtlinie 21-15 «Rauch- und Wärmeabzugsanlagen» schreibt lediglich vor, dass die Öffnungen zur Abführung von Rauch und Wärme so angeordnet werden müssen, dass eine wirksame Entrauchung erfolgt und keine Gefahr davon ausgeht (vgl. Kapitel 4.2). Zur konkreten Umsetzung gibt es keine Vorschriften.