Wir erhalten imme wieder ältere Brandschutztore (T30 ohne Plakette) zur Reparatur. Dürfen an diesen Toren die Laufschienen und Laufwerke noch eins zu eins ersetzt werden, wenn an der Konstruktion sonst nicht geändert wird und Originalteile verwendet werden?
Wenn man einen Beherbergungsbetrieb übernimmt und keine Umbauten tätigt – wie wird der Brandschutz kontrolliert? Hat man Bestandesschutz, wenn nichts umgebaut wird?
Wir möchten bei der Sanierung unseres Eigenheimes die Fassaden mit einer Aussenwandbekleidung neu verändern. Die Wärmedämmung soll aus Holzfaserplatten mit darüber neu erstelltem Fassadenputz erfolgen. Hat diese Konstruktion Klassifizierung R2 oder R3?
Wir sanieren eine Kirche, die bereits mit Rettungszeichen ausgestattet ist. Müssen wir zusätzlich eine Sicherheitsbeleuchtung und eine Brandmeldeanlage installieren?
Wie muss bei einem Umbau, bei dem eine tragende Wand durch einen Stahlträger ersetzt wird, die Brandschutzverkleidung des Trägers ausgeführt werden?
Eine Wohnung im 1. OG wird neu für die Kindertagesbetreuung genutzt. Die bestehende Türe besitzt eine Stahlzarge – kann die erforderliche Brandschutztüre direkt in diese eingehängt werden?
Ich möchte in meinem Weidhaus/Maiensäss einen Kochherd einbauen. Links davon befindet sich 12 cm Kalkstein, hinter dem Herd Holz und rechts davon die Küchenkombination. Was muss ich in Bezug auf das Material und die Abstände beachten?
Ich möchte den Dachstock meines Bauernhauses zu einer Wohnung umbauen. Die Decke der darunter liegenden Wohneinheit würde ich mit 2 x 12.5 mm Gipskartonplatten verkleiden. Von oben gewährleistet ein Fliessestrich den Brandschutz. Darf ich den Hohlraum mit Isofloc isolieren oder muss ich Steinwolle verwenden?
Wir ersetzen ein Cheminée im Dachgeschoss durch einen Schwedenofen. Reicht es, wenn der neue Kamin – ein Rohr im bestehenden gemauerten Kamin – eine Höhe von 1 m über dem Dach aufweist? Müssen wir eine Baubewilligung einholen?
Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Bern
Aus brandschutztechnischer Sicht haben Abgasanlagen eine ausreichende Höhe, wenn diese einen Mindestabstand von 1 m zur Dachfläche aufweisen (senkrecht zur Dachfläche gemessen).
Weitere Bestimmungen können seitens der Luftreinhalteverordnung gefordert werden. Beim Erstellen einer Abgasanlage sind diverse Aspekte zu berücksichtigen, wie etwa Abstände zu brennbaren Bauteilen sowie die richtige Materialisierung und Dimensionierung (siehe dazu auch Brandschutzrichtlinie 24-15 Wärmetechnische Anlagen Kapitel 5). Wir empfehlen, Abgasanlagen durch eine Fachperson installieren zu lassen. Betreffend Baugesuchpflicht empfehlen wir Ihnen, sich an die örtliche Bauverwaltung zur wenden.