In Art. 2 der Brandschutznorm ist von «wesentlichen baulichen Veränderungen» die Rede. Was sind Beispiele für eine wesentliche Veränderung? Gilt das Zusammenlegen von zwei Wohnungen, zum Beispiel 3.OG und Dachgeschoss, als wesentliche bauliche Veränderung?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Formulierung ist bewusst offengehalten, damit die Brandschutzbehörde objektspezifisch entscheiden kann. Im Kanton Bern gilt es als wesentliche Änderung, wenn …

Wir erhalten imme wieder ältere Brandschutztore (T30 ohne Plakette) zur Reparatur. Dürfen an diesen Toren die Laufschienen und Laufwerke noch eins zu eins ersetzt werden, wenn an der Konstruktion sonst nicht geändert wird und Originalteile verwendet werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Unterhalts- und Reparaturarbeiten können an altrechtlich bewilligten Brandschutzabschlüssen grundsätzlich ohne weiteres vorgenommen werden, soweit diese die zugewiesene Funktion weiter erfüllen können.

Wie muss bei einem Umbau, bei dem eine tragende Wand durch einen Stahlträger ersetzt wird, die Brandschutzverkleidung des Trägers ausgeführt werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Es kommt darauf an, welche Anforderung an den Feuerwiderstand die Wand erfüllen muss. Diese Anforderung hängt von mehreren Faktoren ab, z.B. der Nutzung und der Höhe des Gebäudes; dem Stockwerk, in dem sich die Wand befindet; von der im Gebäude vorhandenen Brandbelastung u.a.

Ich möchte in meinem Weidhaus/Maiensäss einen Kochherd einbauen. Links davon befindet sich 12 cm Kalkstein, hinter dem Herd Holz und rechts davon die Küchenkombination. Was muss ich in Bezug auf das Material und die Abstände beachten?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Andere Nutzung: Weidhaus; Gebäudehöhe: max. 2 Stockwerke; Kanton Bern

Eine abschliessende Antwort können wir Ihnen auf diese objektspezifische Frage nicht geben.

Ich möchte den Dachstock meines Bauernhauses zu einer Wohnung umbauen. Die Decke der darunter liegenden Wohneinheit würde ich mit 2 x 12.5 mm Gipskartonplatten verkleiden. Von oben gewährleistet ein Fliessestrich den Brandschutz. Darf ich den Hohlraum mit Isofloc isolieren oder muss ich Steinwolle verwenden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; bis 11 m hoch, Kanton Zürich

Bei der von Ihnen angegebenen Nutzung und Gebäudehöhe sind brennbare Dämmungen in Geschossdecken grundsätzlich möglich, jedoch nicht in brandabschnittsbildenden Bauteilen zum vertikalen Fluchtweg (Wände und Decken).

Wir ersetzen ein Cheminée im Dachgeschoss durch einen Schwedenofen. Reicht es, wenn der neue Kamin – ein Rohr im bestehenden gemauerten Kamin – eine Höhe von 1 m über dem Dach aufweist? Müssen wir eine Baubewilligung einholen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Bern

Aus brandschutztechnischer Sicht haben Abgasanlagen eine ausreichende Höhe, wenn diese einen Mindestabstand von 1 m zur Dachfläche aufweisen (senkrecht zur Dachfläche gemessen).

Weitere Bestimmungen können seitens der Luftreinhalteverordnung gefordert werden. Beim Erstellen einer Abgasanlage sind diverse Aspekte zu berücksichtigen, wie etwa Abstände zu brennbaren Bauteilen sowie die richtige Materialisierung und Dimensionierung (siehe dazu auch Brandschutzrichtlinie 24-15 Wärmetechnische Anlagen Kapitel 5). Wir empfehlen, Abgasanlagen durch eine Fachperson installieren zu lassen. Betreffend Baugesuchpflicht empfehlen wir Ihnen, sich an die örtliche Bauverwaltung zur wenden.