In Beherbergungsbetrieben [b] und [c] ist ab zwei Geschossen eine Brandmeldeanlage gefordert. Worauf bezieht sich die Geschosszahl, auf das ganze Gebäude oder auf die Nutzung?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

In der Brandschutzrichtlinie Brandschutzrichtlinie 20-15 «Brandmeldeanlagen» wird in Artikel 2.2.2 klar von Bauten und Anlagen, und nicht von Nutzungen gesprochen. Damit muss grundsätzlich das gesamte Gebäude überwacht werden, was einer Vollüberwachung entspricht.

In einem Gewerbebetrieb sollen bei einem Raum mit Arbeitsplätzen Schiebetüren eingebaut werden. Diese Türen sind mit Sensoren für einen berührungslosen Zugang ausgestattet. Sie dienen als Fluchttüren, und werden an die Brandmeldeanlage angeschlossen. Ist dies für einen Raum mit 25 Personen zulässig?

Beitrag der Gebäudeversicherung St. Gallen

Diese Frage kann nicht abschliessend im Forum Brandschutz beantwortet werden. Grundsätzlich sind Schiebetüren laut VKF-Brandschutzrichtlinie 16-15 «Flucht- und Rettungswege», Ziffer 3.3.3 Abs. 2 nur bis 6 Personen zulässig.

Müssen bei Räumen, die durch eine Brandmeldeanlage überwacht werden, alle Zugänge mit Indikatoren ausgestattet sein? Ein Monteur hat mir gesagt, dies dürfe nur bei dem Zugang der Fall sein, den die Feuerwehr nutzt. In der VKF-Brandschutzrichtlinie 2015 Ziffer 3.7.4 heisst es jedoch, dass Indikatoren bei den Zugängen zu Räumen angebracht werden müssen.

Beitrag der Gebäudeversicherung Freiburg

Das Ziel dieser Lampen ist es, die Feuerwehr zum Brandherd zu leiten.