In einem Gewerbebetrieb sollen bei einem Raum mit Arbeitsplätzen Schiebetüren eingebaut werden. Diese Türen sind mit Sensoren für einen berührungslosen Zugang ausgestattet. Sie dienen als Fluchttüren, und werden an die Brandmeldeanlage angeschlossen. Ist dies für einen Raum mit 25 Personen zulässig?

Beitrag der Gebäudeversicherung St. Gallen

Diese Frage kann nicht abschliessend im Forum Brandschutz beantwortet werden. Grundsätzlich sind Schiebetüren laut VKF-Brandschutzrichtlinie 16-15 «Flucht- und Rettungswege», Ziffer 3.3.3 Abs. 2 nur bis 6 Personen zulässig.

Müssen bei Räumen, die durch eine Brandmeldeanlage überwacht werden, alle Zugänge mit Indikatoren ausgestattet sein? Ein Monteur hat mir gesagt, dies dürfe nur bei dem Zugang der Fall sein, den die Feuerwehr nutzt. In der VKF-Brandschutzrichtlinie 2015 Ziffer 3.7.4 heisst es jedoch, dass Indikatoren bei den Zugängen zu Räumen angebracht werden müssen.

Beitrag der Gebäudeversicherung Freiburg

Das Ziel dieser Lampen ist es, die Feuerwehr zum Brandherd zu leiten.

Unter welchen Voraussetzungen ist bei einem Raum mit Brandmelder zusätzlich eine Raumanzeigelampe gem. VKF 20-15 3.7.4 im Flur erforderlich? Der Raum besitzt Glaswände, die bis ca. 80 cm über Boden mit Sichtschutzfolie beklebt sind.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Gewerbe und Industrie, 11 m bis 30 m hoch, Kanton Bern

Wenn die Glasfront abgeklebt ist und dadurch der Rauchmelder nicht sichtbar ist, wird eine Raumanzeigelampe benötigt.