Gilt die Einteilung in Qualitätssicherungsstufen (QSS) nach BSR 11-15 Ziffer 2.3 auch, wenn keine Brandschutzauflagen im Bauentscheid stehen oder kein Bauentscheid nötig ist? Muss dann trotzdem eine Übereinstimmungserklärung erstellt werden, und wenn ja, wem ist sie abzugeben?

Beitrag der Sektion Brandschutz Kanton Wallis

Die formale Einteilung einer QS-Stufe erfolgt nur im Rahmen eines Baubewilligungsverfahrens, bei dem die Brandschutzbehörde einen Fachbericht zum Bauvorhaben erstellt.

Wir bauen eine Turnhalle zu einer Mehrzweckhalle (500 Pers.) um. Eine neue Fluchttür (1,20 m, Panikdruckstange SN EN 179:2008) ist erforderlich. Da BASPO „glatte Wände“ verlangt: besser flächenbündig mit herausragender Stange oder zurückversetzt in die Leibung, sodass die Stange in der Wandebene liegt?

Beitrag der Sektion Brandschutz Kanton Wallis

Die Tür kann entweder in die Leibung gesetzt werden, sodass die Panikdruckstange in der Wandebene liegt.