Die SIA-Norm 271 fordert für die Entwässerung von Terrassenböden Fugenbreiten von mindestens 10 mm bei aufgehenden Bauteilen wie Rand-Aufbordungen oder Fassaden. Aus Brandschutzsicht werden Fugen bis 4 mm als vollständig geschlossen angesehen, so dass unter den Terrassenböden keine Schutzschicht RF 1 erforderlich ist. Werden grössere Randfugen toleriert, solange die Fugen in der Belagsfläche max. 4 mm breit sind?

Die Anforderung, dass die Fugen nicht grösser als 4 mm sein dürfen, gilt flächendeckend.