Können in einem Verkaufsgeschäft (Fläche > 1200 m2) bei einzelnen Geschäften für Fremdmieter Brandabschnitte gebildet werden, z.B. mit brandfallgesteuerten Schiebetoren, damit Sie vom Sprinklerschutz ausgenommen werden können? Diese Geschäfte würden der Nutzung «Verkaufsräume» zugeordnet (Mischnutzung Verkaufsgeschäft und Verkaufsräume). Somit müsste dieser Brandabschnitt nur noch entraucht werden. Ist das möglich?

Beitrag der Gebäudeversicherung St. Gallen

Ihre Überlegungen sind richtig, grundsätzlich ist das so möglich. Folgende Punkte müssen jedoch beachtet werden:

Ist ein öffentlicher Sammelcontainer für Altöl auf einer Holzpalette an einer Holzfassade aus Brandschutzsicht in Ordnung? Der Abstand zur Dachuntersicht – ebenfalls aus Holz – beträgt ca. 2 m. Ein Rauchverbot ist nicht ersichtlich.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Gemäss der Brandschutzrichtlinie 26-15 Gefährliche Stoffe gibt es an den Aufstellungsort für Sammelcontainer bis zu 25 Litern keine speziellen Anforderungen.

Wir sind in einem Bürogebäude aus dem Jahr 1970 eingemietet. Brandschutzpläne sind nicht vorhanden. Der Hauptmieter hat für seine Flächen Brandschutzpläne für Sprinkleranlagen und die Brandmeldeanlage machen lassen. Nun verlangt die Feuerpolizei, dass wir dies ebenfalls für die restlichen Büroflächen erstellen. Wir haben aber gar keine Sprinkleranlage und keine Brandmeldeanlage und das Gebäude wird in den nächsten Jahren totalsaniert. Müssen wir dennoch Pläne anfertigen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Verkauf, 11 m bis 30 m hoch, Kanton Zürich

Grundsätzlich besteht für Eigentümer die Dokumentationspflicht (vgl. Art. 18 Brandschutznorm). In den Brandschutzvorschriften wird jedoch nicht eindeutig geregelt, inwiefern und in welchem Umfang Brandschutzpläne zu erstellen sind.

In unserem Geschäft am Flughafen Zürich verwenden wir seit Jahren bedruckte Blachen und Stoffe der Brandschutzklasse B1/M1 und A2. Neu ist am Flughafen die Brandklasse RF1 erforderlich. Ist dies identisch mit B1/M1 und A2?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

B1 und A2 sind Klassifizierungen nach DIN 4102, einer deutschen Norm, und M1 nach einer französischen Norm. In der Schweiz werden Baustoffe anhand ihres Brandverhaltens (réaction au feu: RF) klassifiziert.

Von der Einstellhalle geht der Aufzug direkt in unsere Wohnung im dritten Geschoss. Durch die einfache Aufzugsschachttüre sind Gespräche zu hören. Erfüllt eine Türe, die so wenig Schallschutz bietet, die Anforderungen an den Brandschutz?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Geschäftshaus mit Tearoom, Kleidergeschäft und 7 Wohnungen, 11 bis 30 m hoch, Kanton Bern

Aufzugsschachttüren, die unmittelbar in die Wohnung führen, müssen einen Feuerwiderstand von E 30 aufweisen. Das heisst, sie müssen einem Feuer 30 Minuten lang standhalten. Ob Ihre Aufzugsschachttüren diese Anforderungen erfüllt, können wir nicht beurteilen. Dies müssten Sie beim Hersteller des Aufzugs oder beim Eigentümer des Gebäudes nachfragen.

Darf ich im gleichen Brandabschnitt ein Restaurant und Verkaufsräume (>1200 m2, grosse Personenbelegung) planen? Das Restaurant ist im 1. OG in offener Verbindung mit einer Treppe zum EG mit Verkaufsräumen.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Verkaufsgeschäft, Gebäudehöhe: 11 bis 30 m hoch

Der Bereich des Restaurants, in dem sich die Gäste befinden, darf zum selben Brandabschnitt wie das Verkaufsgeschäft gehören. Die gewerbliche Küche hingegen ist ein heikler Bereich, welcher brandabschnittsmässig vom Restaurant und somit auch vom Verkaufsgeschäft abgetrennt werden muss.