Wir bauen ein Büro in eine Wohnung um. Die Anforderungen an die Treppenuntersicht ist EI 30. Die Holztreppe wurde beim letzten Umbau vor 15 Jahren mit einem Aufbau (35 mm) aus 2 Gipsplatten und Verputz ergänzt. Erreicht diese Konstruktion EI 30?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Büro und Wohnungen, bis 11 m hoch, ausserhalb des Kantons Bern

Den Feuerwiderstand von Baustoffen können Sie im Dokument «Allgemein anerkannte Baustoffe» der VKF nachschlagen.

Gemäss Tabelle 8 in Kapitel 3.7 ist bei Gipsbekleidungen eine Dicke von 18 mm nötig, um 30 Minuten Feuerwiderstand zu erreichen. In der Tabelle ist jedoch nur der Feuerwiderstand in Minuten angegeben, da die allgemein anerkannten Bauprodukte keine Prüfung und Klassifizierung nach EN-Normen benötigen.

Die Bauprodukte, die im Dokument aufgeführt sind, sind bewährt und robust. Im Normalfall würde bei geprüften und klassifizierten Bauprodukten meist auch eine geringere Materialdicke ausreichen. Das heisst, Ihr Aufbau mit einer Dicke von 35 mm mit Gipsbaustoffen genügt den gestellten Anforderungen an den Feuerwiderstand der Bekleidung.

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