Gemäss BSR 17-15, Kap. 3.1.2 sind Kennzeichnungen von Fluchtwegen und Ausgängen innerhalb eines Gebäudes einheitlich auszuführen. Müssen nun die Rettungszeichen in allen Nutzungen im Gebäude (Parking, Verkaufsgeschäft, Wohnen und Büro) sicherheitsbeleuchtet ausgestattet werden?

Beitrag der Gebäudeversicherung St. Gallen

Ja, das ist korrekt. In der Brandschutzrichtlinie 17-15 «Kennzeichnung von Fluchtwegen Sicherheitsbeleuchtung Sicherheitsstromversorgung» wird unter 3.1.2 die einheitliche Kennzeichnung innerhalb des ganzen Gebäudes gefordert.

In einem Raum mit grosser Personenbelegung ist ein Durchgang zu einem Fluchtweg ca. 4m lang und beidseitig mit je 4 Stühlen bestückt. Die Stühle stehen mit dem Rücken zueinander, auf einer Seite sind sie am Boden fixiert. Kann ich mich für die Berechnung der Durchgangsbreite zwischen den Stühlen auf Brandschutzrichtlinie 15-16, Ziffer 3.5.5. berufen, wo die Minimalbreite bei Bestuhlung mit 45 cm angegeben wird?

Beitrag der Gebäudeversicherung St. Gallen

Wenn wir Ihre Beschreibung richtig verstehen, handelt es sich bei dem Durchgang um den Verkehrsweg innerhalb des Raums.

In einem Gewerbebetrieb sollen bei einem Raum mit Arbeitsplätzen Schiebetüren eingebaut werden. Diese Türen sind mit Sensoren für einen berührungslosen Zugang ausgestattet. Sie dienen als Fluchttüren, und werden an die Brandmeldeanlage angeschlossen. Ist dies für einen Raum mit 25 Personen zulässig?

Beitrag der Gebäudeversicherung St. Gallen

Diese Frage kann nicht abschliessend im Forum Brandschutz beantwortet werden. Grundsätzlich sind Schiebetüren laut VKF-Brandschutzrichtlinie 16-15 «Flucht- und Rettungswege», Ziffer 3.3.3 Abs. 2 nur bis 6 Personen zulässig.

Die Brandschutzvorschriften besagen, dass Gebäude mittlerer Höhe mit brennbaren Aussenwandbekleidungen und/oder Wärmedämmungen konstruktiv unterteilt werden müssen, um einen Brandausbreitung zu verhindern. Für Holzbauten müssen gemäss Lignum Dokumentation 7.1 Massnahmen wie Schürzen getroffen werden. Was gilt bei Gebäuden mittlerer Höhe mit drei Geschossen über Terrain mit z. B. hinterlüfteter Holzfassade? Kann auf geschossweise Massnahmen wie Schürzen verzichtet werden, wenn die Fassade konstruktiv unterteilt wird?

Beitrag der Gebäudeversicherung St. Gallen

Bei Gebäuden mittlerer Höhe müssen beide Massnahmen getroffen werden, wenn die Aussenwandbekleidungen und/oder Dämmstoffe oder flächige Schichten im Hinterlüftungsbereich aus brennbaren Baustoffen bestehen: