Wir haben in einem Regal Feuerlöscher gelagert. Müssen diese gesichert werden, sodass sie nicht herunterfallen können?
Darf in der Tiefgarage in einer vergitterten Box Brennholz, Benzinkanister sowie eine Schneeschleuder und ein kleiner Pflug eingestellt werden, die je über einen Benzinmotor verfügen und über ein Ladegerät mit Strom gespiesen werden? Es gibt keinen Feuerlöscher, aber eine Sprinkleranlage.
Ich bin Mieter eines Verkaufsladens mit kleiner Werkstatt. Der Eigentümer hat mir nun seinen Feuerlöscher «übergeben», ich solle selbst für die wiederkehrenden Kosten aufkommen. Ist ein Feuerlöscher Pflicht? Und muss ich diesen selbst bezahlen?
Wie wird die Wartung von Handfeuerlöschern effektiv ausgeführt und wie die Funktionalität überprüft, da man diese ja nicht testen kann? In welchen Intervallen können diese gewartet werden, ohne die verpflichtenden Bestimmungen zu verletzen?
In Mehrfamilienhäusern ist gemäss Brandschutzrichtlinien der VKF ein Handfeuerlöscher weder erforderlich noch empfohlen. Sollen Handfeuerlöscher im Treppenhaus von Mehrfamilienhäusern im Umkehrschluss also demontiert und entfernt werden?
Wer muss für die Kosten der Wartung von Feuerlöschern aufkommen, der Mieter oder die Vermieterin?
Wird der Einsatz von Löschdecken im gewerblichen Bereich (Küchen, Fettbrände, etc.) noch empfohlen? Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) empfiehlt dies seit einigen Jahren nicht mehr.
Wie muss der Standort eines Feuerlöschers gekennzeichnet werden?
Objekt: Schule; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Bern
Die Brandschutzrichtlinie 18-15 Löscheinrichtungen fordert, dass Löschgeräte gut erkennbar sind.
Darf ein Feuerlöscher auf dem Boden stehen oder muss er an der Wand befestigt werden?
Objekt: Gewerbe und Industrie, bis 11 m hoch, Kanton Schaffhausen
In den Brandschutzvorschriften ist nicht festgehalten, dass Feuerlöscher an der Wand befestigt werden müssen. Die Brandschutzrichtlinie 18-15 «Löscheinrichtungen» enthält zu diesem Thema lediglich folgende Aussagen (Kapitel 3.1.1):