Neben unserem Parkplatz befindet sich ein enger Vorraum zum Lift mit einer schweren Brandschutztüre. Dort werden immer wieder Fahrräder abgestellt. Ein Treppenhaus kann von dort nicht erreicht werden und im Brandfall wäre der enge, kleine Vorraum die einzige Fluchtmöglichkeit zum Lift. Im Brandfall zur nächsten möglichen Fluchttüre zu gelangen, erachten wir als theoretisch. Was ist Ihre Empfehlung für das weitere Vorgehen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Im Brandfall dürfen Aufzüge nicht benutzt werden. Die Fluchtwege müssen über Treppen führen.

Ich wohne mit fünf MitbewohnerInnen in einem alten Haus (Jahrgang 1877) mit drei Wohnungen. Unsere Wohnung befindet sich im 1. und 2. Stockwerk. Der einzige Fluchtweg ist über das Treppenhaus. Bis anhin konnte man das Haus nur mit dem Schlüssel betreten, jedoch jederzeit verlassen. Aufgrund eines Diebstahls im Quartier fordert eine Nachbarin, dass die Haustüre von nun an jederzeit von innen und aussen mit dem Schlüssel abgeschlossen wird. Ist das gestattet?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Es ist nicht erlaubt, Türen in Fluchtwegen mit einem einfachen Schlüssel abzuschliessen. Sie müssen sich jederzeit in Fluchtrichtung ohne Schlüssel öffnen lassen.

Wir leben in einem 2-Familien-Haus, unsere Wohnung befindet sich im EG, die zweite Wohnung im OG. Das UG ist hälftig geteilt. Von beiden Wohnungen aus führt ein gemeinsamer Lift ins UG. Zur Wohnung im OG gehört ein Hobbyraum im UG mit direktem Ausgang ins Freie. Gemäss Brandschutzkonzept muss vom UG aus im Brandfall durch diesen Hobbyraum geflüchtet werden. Das Problem ist: Der Eigentümer der OG-Wohnung gewährt uns den Zutritt nicht. Leider wurde es beim Verkauf verpasst, Dienstbarkeiten dazu zu vereinbaren. Ist das zulässig?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Meine Tochter hat vor Kurzem eine Wohnung in einem über hundertjährigen Haus in Zürich bezogen. Im Treppenhaus ist die Treppe aus Holz, die Wände aus Stein. Einen zweiten Fluchtweg gibt es nicht. Die Fenster ihrer Wonung gehen gegen einen kleinen Innenhof, der für die Feuerwehr nicht befahrbar ist. Es gibt auch keine Rauchmelde- oder Sprinkleranlage. Ist diese Situation zulässig?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Bitte beachten Sie, dass wir im Rahmen des Forum Brandschutz keine abschliessenden Antworten zu objektspezifischen Fragen geben können.   

Bei einer Turnhalle führt ein Fluchtweg über eine Rampe mit > 6% Steigung. Der Raum zählt nicht als Raum mit hoher Personenbelegung. Wir möchten die Personenbelegung jedoch auf >300 erhöhen, indem wir einen dritten Fluchtweg schaffen. Würde der Fluchtweg über die Rampe auch dann noch als horizontaler Fluchtweg akzeptiert oder wäre es dann ein vertikaler Fluchtweg oder würde er gar als Fluchtweg ausscheiden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Bei einem Gewerbebau möchte ich eine Treppe von der Werkstatt in den Aufenthaltsraum erstellen, die nicht als Fluchtweg genutzt wird. Diese Treppe wird nicht mit einem Treppenhaus erstellt. Dafür muss die brandabschnittbildende Geschossdecke REI 30 durchbrochen werden. Ist diese Lösung denkbar, wenn ich im OG Wände REI 30 um die Treppe erstelle, und im EG die Treppe offen lasse?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Diese Lösung ist möglich, wenn Sie den Übergang mit Wänden, Decke und Tür aus Bauteilen mit Feuerwiderstand EI30 (bzw. REI30, wenn die Bauteile auch Teil des Tragwerks der Geschossdecke sind) erstellen.