Zwischen zwei Einstellhallen – beide verfügen über eigene Fluchtwege und Ausgänge mit Kennzeichnung – befindet sich ein Brandschutztor mit einer Türe. Muss diese Türe auch als Fluchtweg gekennzeichnet sein?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Frage muss anhand des Brandschutzkonzeptes des Objektes geklärt werden. Es ist möglich, dass die Türe als Fluchtweg definiert wurde. In diesem Fall müsste sie gekennzeichnet werden.