Wie viele Personen dürfen sich in einem Zirkuszelt aufhalten, wenn lediglich Stehplätze vorhanden sind? Das Zelt ist oval, 32 m x 30 m gross und hat 4 Notausgänge in der Zeltseitenwand. Sind 500 Personen auf dieser Fläche zugelassen?

Wie viele Personen sich im Zirkuszelt aufhalten dürfen, hängt nicht in erster Linie von der Fläche des Zelts ab, sondern von der Anzahl und Breite der Ausgänge und von der Gestaltung der Fluchtwege.

Ich plane ein fünfgeschossiges Wohnhaus, das später auch als Pflegestation genutzt werden soll. Braucht es zwei Treppenhäuser, obwohl die Bruttogeschossfläche nur ca. 400m2 beträgt? Wie lang dürfen die horizontalen Fluchtwege sein, 20m oder 35m?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Wenn Sie 20 oder mehr Personen beherbergen, gilt die Pflegestation als Beherbergung [a], also als Spital. Bei weniger Personen handelt es sich um eine Wohnnutzung.

Neben unserem Parkplatz befindet sich ein enger Vorraum zum Lift mit einer schweren Brandschutztüre. Dort werden immer wieder Fahrräder abgestellt. Ein Treppenhaus kann von dort nicht erreicht werden und im Brandfall wäre der enge, kleine Vorraum die einzige Fluchtmöglichkeit zum Lift. Im Brandfall zur nächsten möglichen Fluchttüre zu gelangen, erachten wir als theoretisch. Was ist Ihre Empfehlung für das weitere Vorgehen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Im Brandfall dürfen Aufzüge nicht benutzt werden. Die Fluchtwege müssen über Treppen führen.

Ich wohne mit fünf MitbewohnerInnen in einem alten Haus (Jahrgang 1877) mit drei Wohnungen. Unsere Wohnung befindet sich im 1. und 2. Stockwerk. Der einzige Fluchtweg ist über das Treppenhaus. Bis anhin konnte man das Haus nur mit dem Schlüssel betreten, jedoch jederzeit verlassen. Aufgrund eines Diebstahls im Quartier fordert eine Nachbarin, dass die Haustüre von nun an jederzeit von innen und aussen mit dem Schlüssel abgeschlossen wird. Ist das gestattet?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Es ist nicht erlaubt, Türen in Fluchtwegen mit einem einfachen Schlüssel abzuschliessen. Sie müssen sich jederzeit in Fluchtrichtung ohne Schlüssel öffnen lassen.

Wir leben in einem 2-Familien-Haus, unsere Wohnung befindet sich im EG, die zweite Wohnung im OG. Das UG ist hälftig geteilt. Von beiden Wohnungen aus führt ein gemeinsamer Lift ins UG. Zur Wohnung im OG gehört ein Hobbyraum im UG mit direktem Ausgang ins Freie. Gemäss Brandschutzkonzept muss vom UG aus im Brandfall durch diesen Hobbyraum geflüchtet werden. Das Problem ist: Der Eigentümer der OG-Wohnung gewährt uns den Zutritt nicht. Leider wurde es beim Verkauf verpasst, Dienstbarkeiten dazu zu vereinbaren. Ist das zulässig?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Meine Tochter hat vor Kurzem eine Wohnung in einem über hundertjährigen Haus in Zürich bezogen. Im Treppenhaus ist die Treppe aus Holz, die Wände aus Stein. Einen zweiten Fluchtweg gibt es nicht. Die Fenster ihrer Wonung gehen gegen einen kleinen Innenhof, der für die Feuerwehr nicht befahrbar ist. Es gibt auch keine Rauchmelde- oder Sprinkleranlage. Ist diese Situation zulässig?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

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