Im Brandschutzmerkblatt Sicherheitsstromversorgung sowie in der FAQ 17-010 wird empfohlen, die Stromquelle für Sicherheitszwecke in einem anderen Raum aufzustellen als die normale Niederspannung. Handelt es sich dabei um eine Empfehlung oder kann es rechtliche Konsequenzen geben, wenn sich beide Stromquellen im gleichen Raum befinden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Grundsätzlich sind FAQs rechtlich nicht verbindlich. Es ist aber durchaus möglich, dass rechtliche Folgen drohen, wenn es im Ereignisfall zu einem Ausfall der unabhängigen Stromversorgung kommt.

Ich plane eine Aussenaufstellung eines Gefahrencontainers für die Lagerung von mehr als 100 Liter Aceton, Nitro, Benzin, Feinsprit und Reinigungsmittel Corrosive 8. Der Container soll möglichst nah am bestehenden Industriegebäude aufgestellt werden, damit die Transportwege kurz sind. Darf der Container den Abstand von 4 m unterschreiten?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nein, denn aufgrund der Lagerung von gefährlichen Stoffen gilt der Container nicht als Nebenbau und muss somit die üblichen Brandschutzabstände gemäss Brandschutzrichtlinie 15-15 «Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte» Ziffer 2.2 einhalten.