Wir planen einen Kaminofen für ein Wohnzimmer in einem zweigeschossigen Neubau. Gelten die Anforderungen an Wände hinter Feuerungsaggregaten gemäss Brandschutzrichtlinie 24-15 Wärmetechnische Anlagen Ziffer 3.10 nur, wenn die Sicherheitsabstände gemäss 3.11 nicht eingehalten werden? Und ist ein Raum mit einem Fenster ein belüfteter Raum, der keine direkte Frischluftzufuhr zum Kaminofen benötigt?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Anforderungen an die Wände hinter Feuerungsaggregaten gelten zusätzlich zu den Sicherheitsabständen.

In unserer Liegenschaft wird eine Photovoltaikanlage installiert. Die Verwaltung hat den Monteuren unseren Technikraum zur Verfügung gestellt. Sie verwenden darin ein Mikrowellengerät, laden Geräte wie Bohrmaschinen und lagern Kleider. Ist das aus Brandschutzsicht erlaubt, wenn die ganze elektrische Unterverteilung und Trinkwasserverteilung in diesem Raum ist?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Es kommt darauf an, ob sich in dem Raum auch die Heizzentrale befindet und wenn ja, welche Leistung die Heizung hat.