Unser Mehrfamilienhaus wird mit einer Ölheizung beheizt. Als Option für die Zukunft wurde nun zusätzlich ein Anschluss an das Fernwärmenetz gelegt. Die Fernwärmeleitung, welche für die Verlegung im Boden vorgesehen ist, wurde dabei durch den Tankraum der Ölheizung verlegt. Als Befestigung dient ein Kantholz, auf welchem die Leitung aufliegt. Darf eine Fernwärmeleitung überhaupt neben dem Öltank im Tankraum verlegt werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Grundsätzlich sind Fremdinstallationen in Lagerräumen für Heizöl nicht ausgeschlossen. Die Verlegung einer Fernwärmeleitung ist möglich, wenn folgende Anforderungen berücksichtigt werden:

In unserem Keller stehen eine Ölheizung und ein Heizöltank (< 2000 l) im selben Raum mit einem Abstand von 4 m. Im Kellergeschoss befinden sich auch noch Lagerräume und die Garage. Müssen im Keller Brandabschnitte gebildet werden? Und muss die bestehende Tür, die das Kellergeschoss vom Wohnraum abgrenzt, durch eine EI30-Türe ersetzt werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Durch die Lagerung von Heizöl im Heizraum ist ein erhöhtes Brandrisiko im Raum gegeben. Somit ist für den Heizraum ein eigener Brandabschnitt gefordert.

Wir wohnen in einem Haus mit 6 Einheiten und heizen mit einer Ölheizung von 77 kW. Der Öltank ist in einem separaten Raum untergebracht. Im Heizungsraum befindet neben der Heizung auch der Boiler für die gesamte Liegenschaft sowie die Hauptwasser-Verteilung und die Elektro-Zähler. Ein Eigentümer möchte nun im Heizungsraum einen Schrank aus Sperrholz, einen Home-Trainer und Gartenmöbel lagern. Ist das erlaubt?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Bis zu einer Leistung von 70 kW darf ein Heizraum auch anderen Zwecken, z. B.  als Lagerraum, dienen. Liegt die Leistung darüber, ist dies nicht erlaubt.

Wir möchten in unserem Altbau in der Küche einen alten Holzofen durch einen Pellettofen ersetzen. Kann es sein, dass die Feuerpolizei im Rahmen der Prüfung dieses Ofenersatzes vorschreibt, dass wir die alten Wohnungstüren durch neue Brandschutztüren ersetzen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Es geht nicht eindeutig aus Ihrer Frage hervor, ob es sich um ein Einfamilien- oder ein Mehrfamilienhaus handelt und was mit «Wohnungstüren» genau gemeint ist.

In unserem Einfamilienhaus haben wir ein altes Cheminée, das schon längere Zeit nicht mehr in Gebrauch ist. Im Hinblick auf die Heizkosten im nächsten Winter möchten wir das Cheminée wieder nutzen. Was müssen wir beachten?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Wer bestehende Cheminées oder Holzöfen wieder in Betrieb nimmt, sollte den Kamin vorher unbedingt professionell kontrollieren und reinigen lassen. Verbrennen Sie nur unbehandeltes Holz, das mindestens zwei Jahre lang getrocknet wurde.

In einem alten Bauernhaus planen wir in der Küche einen neuen Holzherd. Der Abstand zur Wand muss gemäss Hersteller auf jeder Seite 30 cm betragen. Welcher Abstand ist nötig, wenn wir die bestehenden Holzwände nicht verkleiden möchten?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Der geforderte Abstand hängt davon ab, wie hoch die Oberflächentemperatur des Herds im Betrieb ausfällt. Bei Temperaturen unter 100 °C sind 0.1 m Abstand zu brennbaren Materialien gefordert.