Welche Abstände müssen von einem Kaminofen zu brennbarem Wandmaterial eingehalten werden?

Beitrag der Sektion Brandschutz Kanton Wallis

Standort des Gebäudes

Wallis

Nutzung

Einfamilienhaus

Gebäudehöhe

bis 11 m hoch

Bei Kaminöfen müssen mindestens die Herstellerangaben erfüllt werden. Wenn keine vorhanden sind, richtet sich der geforderte Abstand nach der Oberflächentemperatur, die ein Ofen erreicht:

Oberflächentemperatur
bis zu 100 °C: mindestens 10 cm 
bis zu 200 °C: mindestens 20 cm
bis zu 400 °C: mindestens 40 cm

Diese Abstände gelten nicht nur zu brennbaren Materialen, sondern auch zu Baustoffen der Brandverhaltensgruppe RF1, wenn diese nicht dauerwärmebeständig oder weniger als 60 mm dick sind. Bei Öfen mit offenem oder verglastem Feuerraum muss im Strahlungsbereich ein Sicherheitsabstand von 80 cm eingehalten werden.

Sie finden diese Angaben in der VKF-Brandschutzrichtlinie 24-15 “Wärmetechnische Anlagen” Ziffer 3.11

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