Bei einer Schulanlage werden die Klassenzimmer neu mit Durchgangstüren zu Gruppenräumen ausgerüstet. In jedem Klassenzimmer resp. Gruppenraum sind dann zwei Türen vorhanden. Müssen diese mit Panikschlössern ausgerüstet werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Notausgangstüren bei Schulräumen mit mehreren Türen müssen mit einem Panikverschluss (SN EN 179, bzw. bei bestehenden Türen mindestens mit einem Drehknopfzylinder) versehen werden.

Drei Lüftungszentralen, zwei im UG und eine im DG, sind am gleichen Aussenluftschacht angeschlossen. Wo braucht es Brandschutzklappen und muss die Zentrale im DG mit Feuerwiderstand abgetrennt werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Wenn die drei Lüftungszentralen an einen gemeinsamen Aussenluftschacht angeschlossen werden, muss beim Anschluss von mindestens zwei Aussenluftkanälen an den Schacht jeweils eine Brandschutzklappe vorgesehen werden.

Wir bauen eine Turnhalle zu einer Mehrzweckhalle (500 Pers.) um. Eine neue Fluchttür (1,20 m, Panikdruckstange SN EN 179:2008) ist erforderlich. Da BASPO „glatte Wände“ verlangt: besser flächenbündig mit herausragender Stange oder zurückversetzt in die Leibung, sodass die Stange in der Wandebene liegt?

Beitrag der Sektion Brandschutz Kanton Wallis

Die Tür kann entweder in die Leibung gesetzt werden, sodass die Panikdruckstange in der Wandebene liegt.