Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften für die Verwendung von Sicherheitsabfallbehältern. Eine freiwillige Anschaffung von solchen Behältern in öffentlich zugänglichen Gebäuden ist aber durchaus zu empfehlen.
Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus (20 Wohnungen). Wer ist für die Einhaltung der feuerpolizeilichen Vorschriften verantwortlich? Unserer Meinung nach der Verwalter, ist das richtig?
Gemäss Brandschutznorm 1-15 Art. 56 muss ein Sicherheitsbeauftragter bestimmt werden. Ist es möglich, dass der bauliche- und technische Brandschutz bei einer Person und der organisatorische Brandschutz bei einer anderen Person liegt?
Ist in der Tiefgarage und im Treppenhaus rauchen erlaubt oder gilt ein Rauchverbot?
Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch; Kanton Zürich
Die Brandschutzvorschriften schreiben vor, dass
- warme Asche und Rauchzeugabfälle in nicht brennbaren und geschlossenen Behältern auf nichtbrennbarer Unterlage aufbewahrt werden müssen,
- dass das Rauchen in Räumen untersagt ist, in denen erhöhte Brand- oder Explosionsgefahr besteht und
- dass Rauchverbote optisch sichtbar gemacht werden müssen (vgl. Brandschutzrichtlinie 12-15 Brandverhütung und organisatorischer Brandschutz Ziffer 3.2 und 3.3)
Wie können wir prüfen, ob unser über 30-jähriges Cheminée im Garten den gesetzlichen Brandschutzbestimmungen entspricht? Wie sind die Bestimmungen für die Baubewilligung eines neuen Cheminées?
Wegen Erweiterungsarbeiten an der Sprinkleranlage wird unsere Sprinkleranlage für zwei Tage abgeschaltet. An wen muss ich das entsprechende Meldeformular richten?
Ich möchte die maximale Personenbelegung für unseren Jugendtreff bestimmen. Der Treff ist auf 4 Stockwerke verteilt. Das UG ist 43 m2 gross, das EG 11.5 m2, das 1. OG 320 m2 und das 2. OG ist 44.4 m2 gross. Habe ich dies richtig verstanden, dass sich pro Quadratmeter zwei Personen im Treff aufhalten können? Was gibt es noch zu beachten?
Wir sind in einem Bürogebäude aus dem Jahr 1970 eingemietet. Brandschutzpläne sind nicht vorhanden. Der Hauptmieter hat für seine Flächen Brandschutzpläne für Sprinkleranlagen und die Brandmeldeanlage machen lassen. Nun verlangt die Feuerpolizei, dass wir dies ebenfalls für die restlichen Büroflächen erstellen. Wir haben aber gar keine Sprinkleranlage und keine Brandmeldeanlage und das Gebäude wird in den nächsten Jahren totalsaniert. Müssen wir dennoch Pläne anfertigen?
Objekt: Verkauf, 11 m bis 30 m hoch, Kanton Zürich
Grundsätzlich besteht für Eigentümer die Dokumentationspflicht (vgl. Art. 18 Brandschutznorm). In den Brandschutzvorschriften wird jedoch nicht eindeutig geregelt, inwiefern und in welchem Umfang Brandschutzpläne zu erstellen sind.