Die Brandschutzvorschriften besagen, dass Gebäude mittlerer Höhe mit brennbaren Aussenwandbekleidungen und/oder Wärmedämmungen konstruktiv unterteilt werden müssen, um einen Brandausbreitung zu verhindern. Für Holzbauten müssen gemäss Lignum Dokumentation 7.1 Massnahmen wie Schürzen getroffen werden. Was gilt bei Gebäuden mittlerer Höhe mit drei Geschossen über Terrain mit z. B. hinterlüfteter Holzfassade? Kann auf geschossweise Massnahmen wie Schürzen verzichtet werden, wenn die Fassade konstruktiv unterteilt wird?

Beitrag der Gebäudeversicherung St. Gallen

Bei Gebäuden mittlerer Höhe müssen beide Massnahmen getroffen werden, wenn die Aussenwandbekleidungen und/oder Dämmstoffe oder flächige Schichten im Hinterlüftungsbereich aus brennbaren Baustoffen bestehen:

Wir möchten in einem alten Einfamilienhaus eine Holz-/Pelletheizung einrichten. Dieses Gebäude würde theoretisch in die QSS1 fallen. Die Aussenfassade des Hauses ist jedoch aus Holz. Auch die Aussenfassade des Heizraums ist teilweise aus Holz. Fällt das Gebäude immer noch in die QSS1?

Beitrag der Gebäudeversicherung Graubünden

In der Regel fällt ein Einfamilienhaus in die Qualitätssicherungsstufe 1, auch mit einer Holzfassade.

Ich bewohne ein 100-jähriges Haus, in dem die elektrischen Leitungen im durchgehenden Treppenhaus – die Treppe ist aus Holz – und im Keller ersetzt werden. Empfiehlt es sich, zum Keller eine Brandschutztüre einzubauen, um bei einem Brand im Keller einen Kamineffekt im Treppenhaus zu vermeiden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Solothurn

In der Regel unterliegen bestehende Wohngebäude der Eigenverantwortung (je nach kantonaler Gesetzgebung), und haben weitgehend einen Bestandesschutz.

Gibt es eine Tabelle mit praktischen Material-Beispielen zu Brennbarkeitsgraden 1 bis 6?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Ihre Frage bezieht sich auf die Brandkennziffern nach VKF. Parallel dazu gibt es die europäischen Klassifizierungen nach SN EN 13501-1. Damit beide Klassierungssysteme einer Anwendung gemäss den Brandschutzvorschriften zugeordnet werden können, werden sie einer Brandverhaltensgruppen (RF1 bis RF4) zugeteilt.

Ist ein öffentlicher Sammelcontainer für Altöl auf einer Holzpalette an einer Holzfassade aus Brandschutzsicht in Ordnung? Der Abstand zur Dachuntersicht – ebenfalls aus Holz – beträgt ca. 2 m. Ein Rauchverbot ist nicht ersichtlich.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Gemäss der Brandschutzrichtlinie 26-15 Gefährliche Stoffe gibt es an den Aufstellungsort für Sammelcontainer bis zu 25 Litern keine speziellen Anforderungen.

Ich möchte für ein Mehrfamilienhaus im Treppenhaus eine Holzverkleidung verwenden. Wie viel Holz darf ich verwenden? Kann ich es als Bodenverkleidung benutzen? Auch als Holzbrüstung?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, max. 2 Stockwerke, Kanton Aargau

Wände und Decken in vertikalen Fluchtwegen müssen grundsätzlich in nichtbrennbarer Bauweise erstellt werden (RF1). Ausnahmen dazu gibt es z. B. für Geländerfüllungen (pro Geschoss max. 10% der Treppenhausgrundfläche und Teilflächen von max. 2 m2).

Ist unser Aufbau erlaubt?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Situation: Wir planen einen Laubengang aus Holz. Es führt zu einem vertikalen Fluchtweg. Der geplante Aufbau ist (von unten nach oben):

Balkenlage aus Holz
Gipsfaserplatte Flächendeckend
Abdichtung (muss diese auch RF1 sein?)
Lattung aus Fichte
Rost aus WPC 

Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m hoch, Kanton Graubünden

Zu dieser Frage hat die VKF eine FAQ beantwortet. Der Aufbau bei einem Laubengang wie von Ihnen beschrieben ist demnach erlaubt, wenn folgende Anforderungen an die Materialisierungen eingehalten sind:

Wir bauen ein Bauernhaus zu drei Wohnungen um. Die Türen zum Treppenhaus entsprechen EI 30. Die Treppe muss Eiche sein. Ist es möglich, die Stufen aus Eiche und die Auflage der Tritte mit Altholzbalken zu gestalten?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m hoch, Kanton Bern

Wir nehmen an, dass es sich bei den Altholzbalken um die Holzart Fichte/Tanne handelt. Diese wird der Brandverhaltensgruppe RF 3 zugeordnet. Für Gebäude geringer Höhe sind für Treppenkonstruktionen jedoch nur Baustoffe erlaubt, die mindestens RF 2 aufweisen, wie z. B. Eiche.