Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Tankstellenshop; Gebäudehöhe: max. 2 Stockwerke; Kanton Thurgau
Gemäss SNR 464022:2015 müssen alle metallenen Dachaufbauten in das Blitzschutzsystem eingebunden werden. 

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Einfamilienhaus, max. 2 Stockwerke, Kanton Bern
Gemäss Brandschutzmerkblatt 2001-15 «Solaranlagen» der VKF müssen Solaranlagen nicht mit einem Blitzschutzsystem geschützt werden. Für das Gebäude kann aber ein Blitzschutzsystem gefordert sein, siehe dazu Brandschutzrichtlinie 22-15 «Blitzschutzsysteme», Kapitel 2.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Nutzung: Andere Nutzung; Kanton Basel-Stadt
Eine Blitzschutzanlage ist für die beschriebene Situation nicht obligatorisch. 

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Blitzschutzanlagen sind bei Gebäuden mit Photovoltaikanlagen nicht zwingend notwendig. 

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Da es sich um ein einziges Gebäude handelt, wird durch eine Blitzschutzanlage auch die andere Hälfte geschützt.


Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Die Situation: Wir bauen den Dachstock eines Nebengebäudes aus. Dieses ist mit einem weiteren Gebäude zusammengebaut, in dem sich ein Einstellraum befindet. In den Dachstöcken sollen zwei 2-Zimmer-Wohnungen entstehen. Es handelt sich um eine gemauerte Konstruktion mit Holzständern.
Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m, Kanton Bern
Bei Wohngebäuden geringer Höhe sind Blitzschutzsysteme nicht vorgeschrieben. Sie sind jedoch immer eine Überlegung wert. 

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Einstellraum, bis 11 m hoch, Kanton Bern
Wir können Ihnen dazu nur generelle Informationen geben; die Brandschutzmassnahmen müssen anhand Ihrer Brandschutzpläne mit der zuständigen Stelle (Brandschutzexperte GVB oder allenfalls der zuständige Feueraufseher) abschliessend geklärt werden.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Besucherbrücke, ausserhalb des Kantons Bern
Eine abschliessende Antwort können wir Ihnen leider nicht geben. Dazu müssten wir die Pläne im Detail kennen. Bitte klären Sie die Situation mit der zuständigen Brandschutzbehörde in Ihrem Kanton.
Allgemein gilt:


Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Die Antwort auf diese Frage ist einfach: Das Maschennetz ist die effizienteste Variante des Blitzschutzes. Die Lösung ist einfach und kostengünstig – es braucht keine Beratung oder Berechnungen eines Ingenieurbüros.


Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Nein. Korrekt installierte Blitzschutzanlagen wirken wie ein so genannter Faraday-Käfig und leiten den Blitz rund um das Haus in den Boden ab. Trotzdem können in den elektrischen Leitungen hohe Überspannungen entstehen, 
