Benötigen wir eine Blitzschutzanlage?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Situation: Wir bauen den Dachstock eines Nebengebäudes aus. Dieses ist mit einem weiteren Gebäude zusammengebaut, in dem sich ein Einstellraum befindet. In den Dachstöcken sollen zwei 2-Zimmer-Wohnungen entstehen. Es handelt sich um eine gemauerte Konstruktion mit Holzständern.

Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m, Kanton Bern

Bei Wohngebäuden geringer Höhe sind Blitzschutzsysteme nicht vorgeschrieben. Sie sind jedoch immer eine Überlegung wert.

Ist bei einem offenen Parkdeck ein Fluchtweg Pflicht? Bilden das Parkdeck und das angebaute Gebäude je einen eigenen Brandabschnitt? Sind technische Brandschutzmassnahmen wie z. B. eine Sprinkleranlage notwendig?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Einstellraum, bis 11 m hoch, Kanton Bern

Wir können Ihnen dazu nur generelle Informationen geben; die Brandschutzmassnahmen müssen anhand Ihrer Brandschutzpläne mit der zuständigen Stelle (Brandschutzexperte GVB oder allenfalls der zuständige Feueraufseher) abschliessend geklärt werden.

Wir projektieren eine Stahlbrücke (Länge 120 m, Höhe 12–17 m) als Besucherplattform in einem Park. Auf der Brücke befinden sich Wasserexponate. Ein Lift und zwei Treppen führen auf die Brücke. Muss für die Brücke ein Blitzschutz vorgesehen werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Besucherbrücke, ausserhalb des Kantons Bern

Eine abschliessende Antwort können wir Ihnen leider nicht geben. Dazu müssten wir die Pläne im Detail kennen. Bitte klären Sie die Situation mit der zuständigen Brandschutzbehörde in Ihrem Kanton.

Allgemein gilt: