Wir realisieren ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohnungen. Nun stellt sich die Frage, ob eine Blitzschutzanlage erforderlich ist. Wir sind der Meinung, dass eine Anlage freiwillig ist. Ist diese Einschätzung korrekt?
Ist es realistisch, ein Gebäude mit Baujahr 1960 ohne Erdung, in einer hügeligen Gegend in der Landwirtschaftszone gelegen, mit einem Blitzschutz nachzurüsten? Gibt es einfache Möglichkeiten, die Erdung zu erstellen? Gräben zu ziehen dürfte aufgrund der Lage ausgeschlossen sein, denn das Haus grenzt unmittelbar an Landwirtschaftsland und eine Dienstbarkeit mit Nachbar kommt nicht in Frage.
Ist für ein landwirtschaftliches Gebäude > 3000m3, auf dem nachträglich eine PV-Anlage installiert wird, eine Blitzschutzanlage Pflicht? Und muss die Anpassung der Blitzschutzanlage der Inspektionsstelle der GVB gemeldet werden, wenn auf ein bestehendes Bauernhaus mit obligatorischer Blitzschutzschutzanlage nachträglich eine PV-Anlage montiert wird?
Ich möchte bei einem 10-jährigen Chalet eine Blitzschutzanlage installieren. Wie gehe ich vor?
Ab welcher Anlagenhöhe müssen metallene Installationen auf einem Dach am Blitzschutz angeschlossen sein?
Objekt: Tankstellenshop; Gebäudehöhe: max. 2 Stockwerke; Kanton Thurgau
Gemäss SNR 464022:2015 müssen alle metallenen Dachaufbauten in das Blitzschutzsystem eingebunden werden.
Benötigt eine 600-Watt-Solaranlage einen Blitzschutz?
Objekt: Einfamilienhaus, max. 2 Stockwerke, Kanton Bern
Gemäss Brandschutzmerkblatt 2001-15 «Solaranlagen» der VKF müssen Solaranlagen nicht mit einem Blitzschutzsystem geschützt werden. Für das Gebäude kann aber ein Blitzschutzsystem gefordert sein, siehe dazu Brandschutzrichtlinie 22-15 «Blitzschutzsysteme», Kapitel 2.