Müssen Fenster bei einem Ersatz den Brandschutzanforderungen EI30 entsprechen, wenn der Abstand zum Nachbarsgebäude nur 2,45 m beträgt?
Wir möchten unser Rustico im alten Ortskern sanieren. Da die Brandschutzabstände unterschritten sind, sind teure EI30-Fenstern gefordert, die ausserdem nur zu Unterhaltszwecken geöffnet werden dürfen. Ist das verhältnismässig und welche Ausnahmeregelungen sind möglich?
Darf ein Fenster mit einer Leiter an der Fassade als Fluchtweg resp. als Ausgang ins Freie genutzt werden?
Wie gross muss die Abströmöffnung im Treppenhaus bei einer NRWA sein?
Wo finde ich Angaben zu den Mindestabmessungen für Fenster, die als Rettungsfenster für die Feuerwehr dienen? Ich war der Meinung, dass pro Geschoss ein Fenster als Anleiterstelle im Sinne eines zweiten Rettungswegs definiert werden muss
Im Bereich der Fensterfront sind zwischen den Reihenfenstern statisch tragende Stahlstützen verbaut. Diese sind auf der Innenseite brandschutzverkleidet. Müssen die Stahlstützen bei einer Fassadensanierung auch auf der Aussenseite brandschutzverkleidet werden und wenn ja, gemäss welchen Anforderungen?
Objekt: Schule, bis 11 m hoch, Appenzell-Ausserrhoden
Grundsätzlich gilt der Feuerwiderstand jeweils für einen ganzen Stützenquerschnitt. Die beschriebene Situation trifft man häufig in bestehenden Gebäuden an: Die innenseitige Brandschutzbekleidung wurde im Zuge einer Gebäudesanierung als Ertüchtigungsmassnahme angebracht.
Dürfen Fenster ist eine geschlossene Brandwand (Grenzbebauung) eingebaut werden? Das Nachbargrundstück ist nicht bebaut und wird dies in absehbarer Zeit auch nicht werden.
Wir bauen unser Bauernhaus um und ich möchte im Treppenhaus (Feuerwiderstand EI30) ein kleines Fenster (50 x 50 cm) gegen den Pferdestall einbauen. Muss dieses auch Feuerwiderstand EI30 erfüllen? Solche Fenster sind leider enorm teuer.
In unserem Mehrfamilienhaus sind drei Wohnungen durch ein Treppenhaus erschlossen. Auf jedem Geschoss gibt es einen Lüftungsflügel mit mehr als 0.3m2 Fläche. Allerdings liegt der Lüftungsflügel im obersten Geschoss unterhalb der Wohnungstüre. Ist dies zulässig?
Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; 11 m bis 30 m hoch; Kanton Zürich
Die Brandschutzrichtlinie 21-15 Rauch- und Wärmeabzugsanlagen macht für diese Situation keine weiteren Vorgaben.