Bern und Graubünden regeln den Umgang mit Lithium-Eisenphosphat-Batteriespeichern

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nicht nur Solaranlagen, sondern auch Ladestationen von Elektroautos werden zunehmend mit Batteriespeichern kombiniert. Anstatt Lithium-Ionen- werden dabei vermehrt Lithium-Eisenphosphat-Batteriespeicher eingesetzt. Diese sind umweltfreundlicher und sicherer.

Die Brandschutzvorschriften enthalten keine Regelungen zu Lithium-Eisenphosphat-Batteriespeichern. Die nötigen Massnahmen müssen objektspezifisch festgelegt werden.

Die Brandschutzbehörden der Kantone Bern und Graubünden haben nun den Umgang mit diesen Batteriespeichern in ihren Kantonen geregelt.

Die Anforderungen sind im Fachthema «Batteriespeicher richtig aufstellen» auf der Infoplattform heureka zusammengestellt.

In einem Einstellraum im Gebäude dürfen leicht brennbare Flüssigkeiten und Brennstoffe nur in bestimmten Mengen gelagert werden, Treibstoffe z.B. bis 25 l pro Einstellraum. Gibt es eine Liste, die definiert, welche brennbaren Stoffe (ausser brennbare Flüssigkeiten) in welchen Mengen gelagert werden dürfen?

Beitrag der Gebäudeversicherung St. Gallen

Laut Ihrer Beschreibung handelt es sich um einen Einstellraum, dessen Grundfläche weniger als 600 m2 beträgt. In solchen Einstellräumen ist die Lagerung von Material ohne Beschränkung der Menge erlaubt.

Die Türe einers Lagerraums zur Aussentreppe geht nach innen auf. Ist dies zulässig? Wieviele Personen dürfen sich gleichzeitig drinnen aufhalten? Und gibt es einen Unterschied zwischen einem Lagerraum und einem Keller in Bezuga auf die feuerpolizieilichen Anforderungen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Türen dürfen entgegen der Fluchtrichtung öffnen, wenn sich nicht mehr als 20 Personen in dem entsprechenden Raum aufhalten können.

Welche Anforderungen bestehen an das Tragwerk, wenn eine Heizung mit einer Leistung von mehr als 70 KWh im 2. Obergeschoss installiert wird? Und dürfen brennbare Flüssigkeiten in Untergeschossen gelagert werden, wenn die Räume künstlich belüftet werden?

Beitrag der Gebäudeversicherung St. Gallen

Für das Tragwerk ist in den Obergeschossen ein Feuerwiderstand von R60 gefordert. Dies gilt unabhängig davon, ob eine Heizung installiert wird. Die Heizung muss in einem Raum mit Feuerwiderstand EI60 aufgestellt werden, der als eigener Brandabschnitt ausgebildet ist.

Es besteht die Möglichkeit, brennbare Flüssigkeiten in Untergeschossen zu lagern. Die Anforderungen an die Brandabschnittsbildung, an die Lüftung, an den Organisatorischen Brandschutz, an das Blitzschutzsystem, etc. sind in der Brandschutzrichtlinie 26-15 «Gefährliche Stoffe» geregelt. Eine Übersicht finden Sie auf der Infoplattform für Brandschutz «Heureka» im Fachthema «Gefährliche Stoffe».

Ich plane eine Aussenaufstellung eines Gefahrencontainers für die Lagerung von mehr als 100 Liter Aceton, Nitro, Benzin, Feinsprit und Reinigungsmittel Corrosive 8. Der Container soll möglichst nah am bestehenden Industriegebäude aufgestellt werden, damit die Transportwege kurz sind. Darf der Container den Abstand von 4 m unterschreiten?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nein, denn aufgrund der Lagerung von gefährlichen Stoffen gilt der Container nicht als Nebenbau und muss somit die üblichen Brandschutzabstände gemäss Brandschutzrichtlinie 15-15 «Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte» Ziffer 2.2 einhalten. 

Wir haben einen Abstellplatz in einer privaten Einstellhalle (>600 m2). Aktuell haben wir ein offenes Metallgestell mit Holzregalen, darin lagern wir Folgendes: einen Satz Pneus, ein kleines manuelles Autohebegerät, eine Aluleiter, einen Benzin-Rasenmäher, zwei Davoser-Schlitten, Gartenwerkzeug und Partyzeltstangen in einem Karton. Ist das erlaubt?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

In einem privaten Parking (>600m2) ist es erlaubt, eine geringe Menge an Material, das zum Betrieb oder der Pflege des Fahrzeugs dient sowie Sportgeräte zu lagern.