Dürfen Acetylen und Sauerstoffgasflaschen in einem Werkraum gelagert werden oder müssen diese draussen stehen?
Welche Flüssiggas-Vorschriften gelten für ein in einer Tiefgarage parkiertes Wohnmobil?
Zu Fragen 1 und 2:
Das kurzzeitige Parkieren eines Wohnmobils in einem Parking/Tiefgarage wird üblicherweise akzeptiert. Sollte ein Wohnmobil mit Flüssiggasflaschen jedoch für längere Zeit dort stehen, müsste dies als eine Lagerung von Flüssiggas betrachtet werden. Mobile Gasflaschen sind dann aus dem Wohnmobil zu entfernen und vorschriftskonform im Freien zu lagern. Dabei ist es nicht relevant, ob der Gastransportbehälter angeschlossen war oder nicht. Dieser Aufwand ist, auch in Anbetracht des Personenschutzes der Einsatzkräfte bei einem Feuerwehreinsatz, verhältnismässig.
Zu Frage 3:
Ausgenommen von der Regelung gemäss der Frage 1 und 2 sind nur fix installierte Gastanks auf Fahrzeugen, welche, bei gültiger Prüfung des Systems, analog einem Benzintank erlaubt sind.
Diese Fragen werden in der VKF-Brandschutzrichtlinie 12-15 «Brandverhütung und organisatorischer Brandschutz», Ziffer 3.2, Abs. 15 (Verbot der Lagerung von Transportbehältern von Flüssiggas in Untergeschossen) sowie 3.4.3 (Parkings dürfen zu keinen anderen Zwecken dienen) geregelt.
Abgesehen von den Brandschutzvorschriften gilt es aber auch immer, die Hausordnung des Parkings zu beachten: Dem Eigentümer steht es frei, das Parkieren von Wohnmobilen mit Flüssiggas zu verbieten.
Zu Frage 4
Bezüglich dieser Frage kann von unserer Seite keine abschliessende Antwort gegeben werden. Eine Verschärfung liegt jedoch im Bereich des Möglichen.
Welche Mengen an Petroleum dürfen im Haushalt gelagert werden und welche Lagerungsvorschriften gilt es zu beachten?
Dürfen unsere Mieter ihre Autopneus im Estrich lagern?
Darf in der Tiefgarage in einer vergitterten Box Brennholz, Benzinkanister sowie eine Schneeschleuder und ein kleiner Pflug eingestellt werden, die je über einen Benzinmotor verfügen und über ein Ladegerät mit Strom gespiesen werden? Es gibt keinen Feuerlöscher, aber eine Sprinkleranlage.
Ich habe ein paar Campinggaskocher gekauft für den Fall, dass in diesem Winter der Strom längerfristig ausfällt. Darf ich diese in der Wohnung lagern und verwenden?
Wir möchten etwas Benzin für den Notfall lagern. Dazu würden wir zwei handelsübliche Kleintanks à je 10 Liter in unserem Kellerabteil lagern. In der Brandschutzrichtlinie 26-15 habe ich gelesen, dass bis zu 25 Liter Benzin in einem Raum beliebiger Art gelagert werden darf.
In unserem Haus lagern einige Parteien Brennholz fürs Cheminée. Ist das erlaubt?
Wir planen auf insgesamt 460 m2 ein Selfstorage-Lager mit Einzelboxen zwischen 1m2 und 20m2. Die Lagerung von explosiven, ätzenden, toxischen oder entzündlichen Stoffe sowie brennbaren Flüssigkeiten ist verboten. Ist eine maximale Brandlast von 1000 MJ/m2 auf diese Weise einzuhalten?
Objekt: Werkatelier, 11 m bis 30 m hoch, Kanton Zürich
Wenn es keine individuelle Kontrolle gibt, was in den Fächern gelagert wird, muss auf die Eigenverantwortung der Benutzerinnen und Benutzer gesetzt werden. Die Voraussetzung dafür ist, dass die Benutzungsbestimmungen klar formuliert sind – so wie Sie es beschreiben, ev. ergänzt mit konkreten Beispielen.