Im 1. OG ist ein Pneulager geplant: ein Bereich an der Aussenwand (340 m2, 70 t), ein geschlossener Raum in der Mitte (120 m2, 30 t) und ein Raum als Galerie (110 m2, 30 t). Gilt das gesamte 1. OG damit als Nutzungseinheit «Pneulager»? Darf ein Raum gemäss Brandschutzrichtlinie 26-15 «Gefährliche Stoffe», Ziffer 8.3 gebaut werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Ihre Frage können wir auf dem Forum leider nicht beantworten, sie ist objektbezogen. Die erforderlichen Brandschutzmassnahmen müssen auf die Lagermenge innerhalb des Brandabschnitts abgestimmt werden.

In einem landwirtschaftlichen Gebäude mit einem Wohnteil (Einfamilienwohnung) ist im Innern des landwirtschaftlich benutzten Teils ein Raum vorhanden, in welchem Brennholz (mehr als 5m3) gelagert wird. Muss dieser Brennholzraum mit Feuerwiderstand EI 60 abgetrennt werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

In einem landwirtschaftlich genutzten Oekonomiegebäude oder -teil sind Brandlasten wie Heu, Stroh, Holzschnitzel oder Brennholz grundsätzlich nicht limitiert. Das heisst, der Raum mit dem Brennholz muss nicht als separater Brandabschnitt mit Feuerwiderstand EI 60 ausgeführt werden.

Ich möchte einen Ersatzneubau für mein Wohnhaus auf meinem Landwirtschaftsbetrieb erstellen. Wie gross muss die Distanz zum bestehenden Stall mit Holzfassade sein, damit ich beim Haus eine Holzfassade machen kann? Im Stall wird auch Heu, Getreide, Stroh und Holz gelagert.

Beitrag der Gebäudeversicherung St. Gallen

Das Wohnhaus muss die Abstände gemäss Ziffer 2.2 der Brandschutzrichtlinie 15-15 «Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte» einhalten, ansonsten sind Ersatzmassnahmen gemäss Ziffer 2.4 umzusetzen.

Bern und Graubünden regeln den Umgang mit Lithium-Eisenphosphat-Batteriespeichern

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nicht nur Solaranlagen, sondern auch Ladestationen von Elektroautos werden zunehmend mit Batteriespeichern kombiniert. Anstatt Lithium-Ionen- werden dabei vermehrt Lithium-Eisenphosphat-Batteriespeicher eingesetzt. Diese sind umweltfreundlicher und sicherer.

Die Brandschutzvorschriften enthalten keine Regelungen zu Lithium-Eisenphosphat-Batteriespeichern. Die nötigen Massnahmen müssen objektspezifisch festgelegt werden.

Die Brandschutzbehörden der Kantone Bern und Graubünden haben nun den Umgang mit diesen Batteriespeichern in ihren Kantonen geregelt.

Die Anforderungen sind im Fachthema «Batteriespeicher richtig aufstellen» auf der Infoplattform heureka zusammengestellt.

In einem Einstellraum im Gebäude dürfen leicht brennbare Flüssigkeiten und Brennstoffe nur in bestimmten Mengen gelagert werden, Treibstoffe z.B. bis 25 l pro Einstellraum. Gibt es eine Liste, die definiert, welche brennbaren Stoffe (ausser brennbare Flüssigkeiten) in welchen Mengen gelagert werden dürfen?

Beitrag der Gebäudeversicherung St. Gallen

Laut Ihrer Beschreibung handelt es sich um einen Einstellraum, dessen Grundfläche weniger als 600 m2 beträgt. In solchen Einstellräumen ist die Lagerung von Material ohne Beschränkung der Menge erlaubt.

Die Türe einers Lagerraums zur Aussentreppe geht nach innen auf. Ist dies zulässig? Wieviele Personen dürfen sich gleichzeitig drinnen aufhalten? Und gibt es einen Unterschied zwischen einem Lagerraum und einem Keller in Bezuga auf die feuerpolizieilichen Anforderungen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Türen dürfen entgegen der Fluchtrichtung öffnen, wenn sich nicht mehr als 20 Personen in dem entsprechenden Raum aufhalten können.

Welche Anforderungen bestehen an das Tragwerk, wenn eine Heizung mit einer Leistung von mehr als 70 KWh im 2. Obergeschoss installiert wird? Und dürfen brennbare Flüssigkeiten in Untergeschossen gelagert werden, wenn die Räume künstlich belüftet werden?

Beitrag der Gebäudeversicherung St. Gallen

Für das Tragwerk ist in den Obergeschossen ein Feuerwiderstand von R60 gefordert. Dies gilt unabhängig davon, ob eine Heizung installiert wird.