Wir planen eine Einstellhalle für Boote (max. 12 m Länge) mit einer Grundfläche von ca. 550 m2. Gelten dafür die gleichen Vorschriften wie für Fahrzeugeinstellhallen dieser Grösse?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Brandschutzmassnahmen sind abhängig von der Nutzung des Gebäudes. Ob Ihre Einstellhalle in die Nutzung «Gewerbe» oder «Einstellräume» eingeteilt wird, muss die zuständige Brandschutzbehörde beurteilen.