Auf dem Flachdach, das durch eine Aussentreppe erschlossen ist, soll ein Kräuter-Blumengarten entstehen. Der Fluchtweg auf dem Dach ist länger als 35 m. Gemäss Arbeitsgesetz darf der Fluchtweg auf dem Dach verdoppelt werden, ist das richtig?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Wir geben ausschliesslich Auskunft zu den Brandschutzvorschriften und nicht zum Arbeitsgesetz.
Gemäss Brandschutzrichtlinie 16-15 «Flucht- und Rettungswege» gelten folgende Anforderungen:

Unser Heim für Menschen mit einer Behinderung verfügt über insgesamt 50 Plätze, die auf mehrere Gebäude verteilt sind. In jedem leben weniger als 19 Personen. Gelten in diesem Fall die Richtlinien für Wohnen und nicht diejenigen für Heime?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Massgebend ist die Anzahl der Personen pro Gebäude. Die Brandschutzvorschriften der VKF regeln Heime für Menschen mit Beeinträchtigung erst ab 20 Personen.