In einer Tiefgarage in einem Mehrfamilienhaus ist ein Feuerlöscher in der Nähe der Fluchtwege angebracht. Muss dieser Feuerlöscher durch eine Leuchte sichtbar gemacht werden? Wenn ja, wo muss diese Leuchte positioniert werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

In den Brandschutzvorschriften ist keine Beleuchtung von Feuerlöschern vorgesehen. Es ist lediglich festgehalten, dass Löschgeräte leicht zugänglich und gut erkennbar installiert werden müssen. Die Anforderung «gut erkennbar» kann mit nachleuchtenden (fluoreszierenden) Kennzeichen unterstützt werden.

Darf in der Tiefgarage in einer vergitterten Box Brennholz, Benzinkanister sowie eine Schneeschleuder und ein kleiner Pflug eingestellt werden, die je über einen Benzinmotor verfügen und über ein Ladegerät mit Strom gespiesen werden? Es gibt keinen Feuerlöscher, aber eine Sprinkleranlage.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

In privaten Einstellräumen (<600 m2) ist neben dem Abstellen von Motorfahrzeugen wie Autos, Schneeschleuder oder Mofas  die Lagerung von brennbarem Material erlaubt.