Ich habe gelesen, dass in privaten Einstellräumen (<600 m2) die Lagerung von 25 Litern Treibstoffen und 5m3 Holzbrennstoffen erlaubt ist. Gilt dies auch im Kanton St.Gallen?

Beitrag der Gebäudeversicherung St. Gallen

Standort des Gebäudes

St. Gallen

Nutzung

Einstellräume und Parkings

Diese Mengen gelten auch im Kanton St. Gallen. In Einstellräumen (<600 m2) darf grundsätzlich alles gelagert werden, was keine speziellen Brandschutzmassnahmen erfordert. Die Grenze für Treibstoffe ist in der Brandschutzrichtlinie 26-15 «Gefährliche Stoffe» Ziffer 5.2.2 festgehalten. Die Grenze für Holzbrennstoffe in der Brandschutzrichtlinie 24-15 «Wärmetechnische Anlagen» Ziffer 6.3.

 

 

 

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