Standort des Gebäudes
St. Gallen
Nutzung
Einstellräume und Parkings
Diese Mengen gelten auch im Kanton St. Gallen. In Einstellräumen (<600 m2) darf grundsätzlich alles gelagert werden, was keine speziellen Brandschutzmassnahmen erfordert. Die Grenze für Treibstoffe ist in der Brandschutzrichtlinie 26-15 «Gefährliche Stoffe» Ziffer 5.2.2 festgehalten. Die Grenze für Holzbrennstoffe in der Brandschutzrichtlinie 24-15 «Wärmetechnische Anlagen» Ziffer 6.3.