Gibt es von der Gebäudeversicherung Bern eine Vorlage für die Konvention zwischen der Eigentümer- und Nutzerschaft betreffend der Aufgabenteilung in Bezug auf die Brandschutzvorschriften von Bauten und Anlagen?
Dürfen in der Brandmauer mehrere Öffnungen (zwei im EG und eine im 1. OG) gemacht werden, die beide Gebäude trennen?
Wo finde ich die Legende (Format dwg/dxf) für den Brandschutzplan im Rahmen des Baugesuchs?
Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m hoch, Kanton Bern
Symbole für Brandschutzpläne finden Sie auf der Website der Vereinigung kantonaler Feuerversicherungen: unter «Merkblätter» im Merkblatt «2003-15 Symbole».
Haben die Ausführungen der FAQ-Nummer – 24-009 im Kanton Bern auch Gültigkeit?
Verfügt die GVB – ähnlich wie die Gebäudeversicherung Zürich – über eine Weisung für Sicherheitsbeauftrage des Brandschutzes?
Die Gebäudeversicherung Bern hat keine Weisung für Sicherheitsbeauftragte. Die Sicherheitsorganisation in Bezug auf den Brandschutz ist in der Brandschutzrichtlinie 12-15 Brandverhütung und organisatorischer Brandschutz geregelt. Checklisten und Hilfsmittel finden Sie auf Heureka unter der Nutzung Baustelle.