Die Brandschutzvorschriften BSV 2003 enthielten keine Definition für ein Untergeschoss. Mit der Revision der Brandschutzrichtlinien 2015 wurde dies ergänzt: Die Brandschutznorm (Art. 13 Abs. 4) definiert ein Untergeschoss als ein Geschoss, bei dem mehr als 50 % der Summe der Aussenwandfläche der Umfassungswände unter Terrain liegen.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Welche Brandverhaltensgruppe hat mein Baustoff?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Weltweit existieren über 300 verschiedene Klassifizierungen von Baustoffen. Mit den BSV 2015 sollten die in Europa gängigen Normen einfacher zu handhaben sein. Dazu definieren die Vorschriften vier Kategorien von Brandverhaltensgruppen (RF1 für «kein Brandbeitrag» bis RF4 für «unzulässigen Brandbeitrag»), in welche die Baustoffe eingeteilt werden.
Darf Holz als Baustoff in Fluchtwegen eingesetzt werden?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Braucht es in Beherbergungsbetrieben Brandmeldeanlagen mit Vollüberwachung?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Was heisst Vollüberwachung bei Brandmeldeanlagen?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Türen in Fluchtwegen richtig auslegen
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Was gilt als Wohneinheit in einem Spital oder in einer Klinik?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Liftschachttüren – was gilt mit der neuen Norm im Kanton Bern?
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Wann genügt ein Baustoff den thermischen Beanspruchungen?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Was sind die brandschutztechnischen Eigenschaften?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB