Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Die Details der Ausführung sind abhängig davon, ob die RWA-Steuereinheiten mit integrierten Akkus ausgerüstet sind.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Die Brandschutzvorschriften BSV 2003 enthielten keine Definition für ein Untergeschoss. Mit der Revision der Brandschutzrichtlinien 2015 wurde dies ergänzt: Die Brandschutznorm (Art. 13 Abs. 4) definiert ein Untergeschoss als ein Geschoss, bei dem mehr als 50 % der Summe der Aussenwandfläche der Umfassungswände unter Terrain liegen.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Weltweit existieren über 300 verschiedene Klassifizierungen von Baustoffen. Mit den BSV 2015 sollten die in Europa gängigen Normen einfacher zu handhaben sein. Dazu definieren die Vorschriften vier Kategorien von Brandverhaltensgruppen (RF1 für «kein Brandbeitrag» bis RF4 für «unzulässigen Brandbeitrag»), in welche die Baustoffe eingeteilt werden.


Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Grundsätzlich sind in Fluchtwegen Baustoffe ohne Brandbeitrag (RF1) gefordert. Ausnahme sind Gebäude mit geringen Abmessungen, bei denen keine Anforderungen an Baustoffe in Fluchtwegen gelten.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
In Beherbergungsbetrieben, in denen die Bewohner auf fremde Hilfe angewiesen sind (Beherbergungsbetriebe der Kategorie [a]) ist eine Brandmeldeanlage mit Vollüberwachung erforderlich.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Vollüberwachung bedeutet: Das gesamte Gebäude oder die ganze Anlage wird mit einer Brandmeldeanlage überwacht. Das heisst, alle Räume sind mit automatischen Brandmeldern ausgerüstet.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Im Notfall müssen Personen schnell aus einem Gebäude flüchten können. Dabei spielen Türen in Fluchtwegen eine wichtige Rolle. Sie müssen sich jederzeit einfach und schnell ohne Schlüssel oder andere Hilfsmittel öffnen lassen.


Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Die Brandschutzexperten der Gebäudeversicherung Bern (GVB) haben präzisiert, was im Kanton Bern als Wohneinheit in einem Heim oder in einer Klinik (Beherbergungsbetrieben [a]) gilt: 

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Am 1. September 2017 tritt die neue Aufzugsnorm SN 81-20/50 in Kraft. Sie gilt für neue und bestehende Personen- und Lastenaufzüge mit Personenbegleitung. Nach der neuen Norm dürfen nur noch Anlageteile eingesetzt werden, die je nach Brandbelastung einen Feuerwiderstand von E30 oder E60 aufweisen.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Unterlagsplatten von Öfen, Wände hinter Feuerungsaggregaten oder Schächte und Ummauerungen von Abgasanlagen müssen gemäss den Brandschutzvorschriften BSV 2015 aus Baustoffen bestehen, die den thermischen Beanspruchungen genügen. Was heisst das genau?

