Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Für Baudenkmäler gelten dieselben Schutzziele wie für normale Gebäude. Die Sicherheit im Brandfall wird in der Regel mit Alternativkonzepten, also mit objektbezogenen Massnahmen, erreicht. Dabei gilt der Grundsatz der Verhältnismässigkeit.