Wir haben zwei Räume mit 90 cm breiten Türen, die in denselben Korridor führen. Dieser ist durch eine Türe (ca. 1.20 m breit) mit dem Treppenhaus verbunden. Wie viele Personen sind pro Raum zulässig?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Vereinslokal, Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Zürich

Die Anforderungen an die Anzahl und Breite von Ausgängen bezieht sich nur auf einzelne Räume (Brandschutzrichtlinie 16-15 Flucht- und Rettungswege Ziff. 2.4.6).

Muss ich in unserem Hotel mit 9 Zimmern den Fluchtweg in einem Plan einzeichnen oder genügen die leuchtenden Notausgangsschilder? Müssten auf einem Plan die Feuerlöschstandorte markiert sein?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Hotel; Gebäudehöhe: max. 2 Stockwerke

Aus Sicht des Brandschutzes werden Beherbergungsbetriebe danach kategorisiert, wie viele Personen darin übernachten können und ob diese auf fremde Hilfe angewiesen sind.

Sind Holzschnitzel als Bodenbelag in einem Festzelt erlaubt? Das Zelt wird auf einem Parkplatz errichtet und es können sich max. ca. 80 Personen darin aufhalten.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Für Hackschnitzel gibt es keine offizielle Klassifizierung als Bodenbelag. Allgemein wird Holz in den meisten Fällen der Brandverhaltensgruppe RF 3 zugeteilt, soweit Feinanteile wie Späne oder Holzstaub ausgeschlossen sind, die zu einem leichtbrennbaren Verhalten führen können.

Bei provisorischen Bauten sind Hackschnitzel als Bodenbelag in der Regel unproblematisch, wenn diese in einem feuchten Zustand sind bzw. in diesem gehalten werden, keine Feuergefahren wie offene Feuerstellen in unmittelbarer Nähe sind und somit durch organisatorische Massnahmen ausgeschlossen werden kann, dass sich die Schnitzel leicht entzünden könnten.

Der Zugang zu unserem Museum in einem offenen Dachgeschoss erfolgt über ein schmales Treppenhaus. Es können sich etwa 120 Personen im Raum aufhalten. Gilt dieses Treppenhaus, an das weitere Wohnungen angeschlossen sind, als Fluchtweg und welche Anforderungen sind zu erfüllen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Anhand Ihrer Beschreibung entsprechen die örtlichen Gegebenheiten nicht den Grundanforderungen gemäss den geltenden Brandschutzanforderungen (die Grundanforderungen finden Sie im Fachthema Flucht- und Rettungswege).

Ich möchte die maximale Personenbelegung für unseren Jugendtreff bestimmen. Der Treff ist auf 4 Stockwerke verteilt. Das UG ist 43 m2 gross, das EG 11.5 m2, das 1. OG 320 m2 und das 2. OG ist 44.4 m2 gross. Habe ich dies richtig verstanden, dass sich pro Quadratmeter zwei Personen im Treff aufhalten können? Was gibt es noch zu beachten?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die maximale Personenbelegung pro Raum richtet sich nach der Anzahl und der Breite der vorhandenen Ausgänge und Fluchtwege.

Ein Verein möchte die Turnhalle unseres Schulhauses benutzen, um eine Festwirtschaft einzurichten. Wie viele Personen dürfen teilnehmen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Situation: Die Turnhalle hat eine Fläche von 280m2, ist ebenerdig und hat drei Ausgänge in die Vorhalle. Von dort hat es einen Hauptausgang aus der Sporthalle und einen kleinen Nebenausgang. Wie viele Personen dürfen sich maximal in der Halle aufhalten? Und welche Vorschriften sind betreffend Aufstellung der Tische und Stühle zu beachten?

Objekt: Turnhalle, max. 2 Stockwerke, Kanton Bern

Wie viele Personen sich in einem Festsaal aufhalten dürfen, hängt von der Anzahl und Breite der Ausgänge bzw. der Fluchtwege ab.