Standort des Gebäudes
St. Gallen
Nutzung
Einfamilienhaus
Die Situation:
Wir haben in unserem Einfamilienhaus eine kleine Studiowohnung mit ca. 45 m2 Nutzfläche. Es handelt sich dabei um einen offenen Raum mit Schlafnische, Kochmöglichkeit und Bad. Aufgrund der Raumeinteilung bin ich der Meinung, dass es sich um eine untergeordnete Wohnung handelt und das Haus darum nicht als Mehrfamilienhaus gilt. Gibt es nun spezielle Anforderungen bezüglich Brandschutz? Braucht es einen separaten Brandabschnitt?
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Einliegerwohnungen in Einfamilienhäusern sind im Normalfall Wohnungen mit untergeordneter Bedeutung. Für diese gelten keine zusätzlichen Anforderungen im Vergleich zu einem Einfamilienhaus. Ob es sich bei Ihrer Studiowohnung um eine Wohnung mit untergeordneter Bedeutung handelt, oder ob zusätzliche Brandschutzmassnahmen nötig sind, wurde im Laufe des Baubewilligungsprozesses Ihres Gebäudes von der lokalen Brandschutzbehörde festgelegt.