Unser Vermieter verlangt, dass die Autoabdeckplane für unseren Oldtimer aus schwerentflammbarem Material gefertigt ist. Unsere Tiefgarage ist deutlich grösser als 600 m2 und rein privat. Ist die Auflage des Vermieters gemäss Brandschutzverordnung rechtens?

Der Eigentümer kann für seine Gebäude eigene Regelungen erlassen, sofern diese die Brandschutzvorschriften nicht verletzen. Dies ist bei Ihnen der Fall, da die Brandschutzvorschriften keine Anforderungen an Abdeckplanen von Fahrzeugen enthalten.

Ich plane ein fünfgeschossiges Wohnhaus, das später auch als Pflegestation genutzt werden soll. Braucht es zwei Treppenhäuser, obwohl die Bruttogeschossfläche nur ca. 400m2 beträgt? Wie lang dürfen die horizontalen Fluchtwege sein, 20m oder 35m?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Wenn Sie 20 oder mehr Personen beherbergen, gilt die Pflegestation als Beherbergung [a], also als Spital. Bei weniger Personen handelt es sich um eine Wohnnutzung.