Gemäss dem Merkblatt «Fremdinstallationen im Aufzugsschacht» des VSA ist es möglich, eine Fremdleitung zu installieren, wenn die Fremdinstallation baulich vom Schacht getrennt ist und damit nicht mehr als im Schacht angeordnet gilt. Erfüllt ein durchgehendes Metallrohr die geforderte bauliche Trennung?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Bern

Nutzung

Mehrfamilienhaus

Gebäudehöhe

bis 11 m hoch

Wenn wir die Frage richtig interpretieren, möchten Sie ein Metallrohr vertikal im Aufzugsschacht platzieren und darin Leitungen führen. Um eine Fremdinstallation in einem Aufzugsschacht anzubringen, benötigen Sie in erster Linie eine schriftliche Zustimmungserklärung der Aufzugserrichterfirma. Um die Anforderungen an den Brandschutz zu erfüllen, muss die bauliche Trennung denselben Feuerwiderstand aufweisen wie der Aufzugsschacht. Bei einem Mehrfamilienhaus geringer Höhe ist das EI30. Ein Metallrohr erfüllt diese Anforderung als bauliche Trennung nicht.

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