In unserer Liegenschaft wird eine Photovoltaikanlage installiert. Die Verwaltung hat den Monteuren unseren Technikraum zur Verfügung gestellt. Sie verwenden darin ein Mikrowellengerät, laden Geräte wie Bohrmaschinen und lagern Kleider. Ist das aus Brandschutzsicht erlaubt, wenn die ganze elektrische Unterverteilung und Trinkwasserverteilung in diesem Raum ist?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Luzern

Es kommt darauf an, ob sich in dem Raum auch die Heizzentrale befindet und wenn ja, welche Leistung die Heizung hat. Heizungen mit einer Leistung von mehr als 70 kW bzw. Wärmepumpen mit einer Antriebsleistungen von mehr als 70 kW müssen in einem separaten Raum betrieben werden.  

Wenn die Leistung tiefer ist oder sich keine Heizung in dem Raum befindet, erachten wir die Nutzung des Raums als unbedenklich. Werden Geräte mit Lithium-Ionen-Akkus geladen, ist es wichtig, dass die originalen, vom Gerätehersteller mitgelieferten Ladegeräte verwendet werden.

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