Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Ob eine Blitzschutzanlage nötig ist, hängt vom Gebäudevolumen ab. Wie wird dieses gemessen? Inklusive Keller und mit oder ohne Nebengebäude?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Ob ein Geschoss als Untergeschoss gilt, hängt unter anderem von der Summe der Aussenwandfläche der Umfassungswände ab. Wie ist der obere bzw. untere Messpunkt dieser Wandfläche definiert?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Wir planen den Einbau einer Wohnung in den Ökonomieteil eines alten Bauernhauses. Gilt diese als Einliegerwohnung oder als eigene Wohnung?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Ich möchte unser 7-Zimmer-Familienhaus in zwei Wohnungen umbauen. Was muss ich bezüglich Brandschutz beachten?
Beitrag der Gebäudeversicherung Freiburg
Wir planen ein Schulhaus mit einer begehbaren Dachterrasse, die hinter einem breiteren Dachrand mit einem Geländer abgeschlossen ist. Muss das Geländer bei der Gebäudehöhe mitberücksichtigt werden?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Gilt ein Einfamilienhaus, welches alle Anforderungen an ein «Gebäude geringer Abmessungen» erfüllt, als ein solches oder als Gebäude <11m?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Ist eine Lukarne, die höher als der Firstpunkt liegt, bei der Bestimmung der Firsthöhe massgebend?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Stimmt es, dass Brandschutzmanschetten bei PE Rohren nur ab einem Rohrdurchmesser vom 110mm erforderlich sind? Die PE-Leitungen liegen in Steigschächten, welche im Bereich der Bodenplatten abgeschottet werden. Die Schächte werden mit 18-mm-Gipsplatten verkleidet, aber nicht ausgeflockt. Ist bei jeder Rohrdurchführung eine Manschette notwendig oder reichen Weichschotts?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
In unserem Mehrfamilienhaus sind drei Wohnungen durch ein Treppenhaus erschlossen. Auf jedem Geschoss gibt es einen Lüftungsflügel mit mehr als 0.3m2 Fläche. Allerdings liegt der Lüftungsflügel im obersten Geschoss unterhalb der Wohnungstüre. Ist dies zulässig?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; 11 m bis 30 m hoch; Kanton Zürich
Die Brandschutzrichtlinie 21-15 Rauch- und Wärmeabzugsanlagen macht für diese Situation keine weiteren Vorgaben.