Wir bauen eine Turnhalle zu einer Mehrzweckhalle (500 Pers.) um. Eine neue Fluchttür (1,20 m, Panikdruckstange SN EN 179:2008) ist erforderlich. Da BASPO „glatte Wände“ verlangt: besser flächenbündig mit herausragender Stange oder zurückversetzt in die Leibung, sodass die Stange in der Wandebene liegt?

Beitrag der Sektion Brandschutz Kanton Wallis

Die Tür kann entweder in die Leibung gesetzt werden, sodass die Panikdruckstange in der Wandebene liegt.

Ein Schutzraum mit 36 Plätzen wird als Brandabschnitt ausgebildet und mit einer Sicherheitsbeleuchtung ausgestattet. Die Fluchttüren werden mit Rettungszeichen und Sicherheitsbeleuchtung versehen. Wie muss die Türe des Schutzraums aufgehen? Und ist bei neuen Schutzräumen das Dokument «109-15 Zivil genutzte Schutzbauten» verbindlich anzuwenden?

Die Anforderung, dass Türen in Fluchtrichtung öffnen müssen, bezieht sich auf die Flucht aus einem Gebäude oder Raum in einen sicheren Bereich oder ins Freie.

Welche Vorgaben gibt es für Türschliesser bei Schloss und Zylinder in einem Klassenraum? Dürfen beide Seiten mittels Schlüssel verschlossen werden können? Und muss die Innenseite zwingend mit einem Drehknauf ausgerüstet werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Wir gehen davon aus, dass sich Ihre Frage auf Klassenzimmer für den regulären Schulunterricht mit Klassengrössen von 20 bis 30 Kinder und mit einem Ausgang bezieht.

In einem Gewerbebetrieb sollen bei einem Raum mit Arbeitsplätzen Schiebetüren eingebaut werden. Diese Türen sind mit Sensoren für einen berührungslosen Zugang ausgestattet. Sie dienen als Fluchttüren, und werden an die Brandmeldeanlage angeschlossen. Ist dies für einen Raum mit 25 Personen zulässig?

Beitrag der Gebäudeversicherung St. Gallen

Diese Frage kann nicht abschliessend im Forum Brandschutz beantwortet werden. Grundsätzlich sind Schiebetüren laut VKF-Brandschutzrichtlinie 16-15 «Flucht- und Rettungswege», Ziffer 3.3.3 Abs. 2 nur bis 6 Personen zulässig.

Wir erhalten imme wieder ältere Brandschutztore (T30 ohne Plakette) zur Reparatur. Dürfen an diesen Toren die Laufschienen und Laufwerke noch eins zu eins ersetzt werden, wenn an der Konstruktion sonst nicht geändert wird und Originalteile verwendet werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Unterhalts- und Reparaturarbeiten können an altrechtlich bewilligten Brandschutzabschlüssen grundsätzlich ohne weiteres vorgenommen werden, soweit diese die zugewiesene Funktion weiter erfüllen können.