In einem horizontalen Fluchtweg im UG ist eine Türe projektiert, welche mit einem Schliesssystem SN EN 179:2008 ausgestattet ist. Diese Türe dient dazu, zu verhindern, dass Personen in Gegenrichtung des Fluchtweges in den anderen Gebäudeteil gelangen können, da dort private Schulräume angeordnet sind. Hat diese Türe Anforderungen an das Material oder den Feuerwiderstand?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Zürich

Nutzung

Schule

Gebäudehöhe

11 m bis 30 m hoch

Bitte beachten Sie, dass wir derart objektspezifische Fragen auf dem Forum Brandschutz nicht abschliessend beantworten können.

Ob an die Türe eine Feuerwiderstandsanforderung sowie Fluchtweganforderungen (z.B. ein Schliesssystem SN EN 179) gestellt werden, muss in den Brandschutzplänen definiert werden. Die Brandschutzvorschriften sehen grundsätzlich keine Fluchtwege von einer Nutzungseinheit in eine andere vor, wie in Ihrem Fall zwischen zwei separaten Schulbetrieben. Bitte klären Sie diese objektbezogenen Fragen anhand Ihrer Brandschutzpläne mit der örtlich zuständigen Brandschutzbehörde.  

Insbesondere in Schulhäusern werden keine speziellen Anforderungen an die Materialisierung von Türen in Fluchtwegen gestellt. Diese müssen nicht zwingend der RF1 entsprechen, unabhängig einer Feuerwiderstandsanforderung.

Bitte beachten Sie:
Ihr Bauvorhaben liegt in einem Kanton, der sich nicht am Forum Brandschutz beteiligt. Unsere Antwort basiert deshalb auf den schweizweit gültigen Brandschutzvorschriften. Allenfalls müssen Sie zusätzliche kantonsspezifische Anforderungen beachten.

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