In unserem Mehrfamilienhaus haben wir Feuerschutztüren, welche vom Abwart mittels Schnur zur Wand immer offengehalten werden. So nützen Brandschutztüren doch nichts, oder?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Bern

Nutzung

Mehrfamilienhaus

Gebäudehöhe

bis 11 m hoch

Ihre Vermutung ist korrekt: Türen in brandabschnittbildenden Wänden müssen geschlossen bleiben. In den Brandschutzrichtlinien werden solche Türen als «Brandschutzabschlüsse» bezeichnet. Sie finden die Bestimmungen dazu in der Brandschutzrichtlinie 15-15 «Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte», Ziffer 3.4 Brand- und Rauchschutzabschlüsse, Absatz 1,2 und 5:

Absatz 1: «In brandabschnittsbildenden Bauteilen sind Durchgänge und andere Öffnungen mit feuerwiderstandsfähigen Brandschutzabschlüssen abzuschliessen»

2) Brandschutzabschlüsse müssen mindestens Feuerwiderstand El 30 aufweisen

5) Brand- und Rauchabschlüsse, welche aus betrieblichen Gründen offengehalten werden, sind mit einer automatischen Schliessvorrichtung auszurüsten.

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