Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Mehrfamilienhaus mit 9 Wohnungen, 11 bis 30 m hoch, Kanton Bern
Bei Türen in Fluchtwegen, die abgeschlossen werden, müssen Schliesssysteme nach SN EN 179 oder SN EN 1125 eingesetzt werden. Ausgenommen sind Wohnungseingangstüren und Türen zu Nebenräumen wie Lager-, Technik- oder Kellerräumen.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Für Brandabschnitte mit einer Fläche bis 2400 m2 reicht eine manuelle Öffnung in jedem Fall aus. Bei grösseren Brandabschnittflächen, die Rauch- und Wärmeabzugsanlagen erfordern, muss die Öffnungsart anhand des Brandschutzkonzepts definiert werden.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m hoch, Kanton Basel-Stadt
Wie sich Türen in einem solchen Fall gegenseitig beeinflussen, ist in der Regel nicht entscheidend.
Wie sich Türen in einem solchen Fall gegenseitig beeinflussen, ist in der Regel nicht entscheidend.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m hoch, Kanton Bern
Eventuell müssen Sie für den Ersatz der Hauseingangstüre ein Baugesuch einreichen, insbesondere wenn das Erscheinungsbild des Hauses verändert wird. Dies müssen Sie mit Ihrer Gemeinde klären.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Ihre Frage können wir leider nicht beantworten. Wie der Brandschutzstreifen behandelt werden muss, hängt vom Produkt ab.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
In den Brandschutzvorschriften ist dies nicht geregelt. Massgebend sind hier die Regeln der Baukunde. Die maximal erlaubte Höhe von Schwellen finden Sie in der Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten».
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Büro, bis 11 m hoch
Die minimale Breite von Türen und die Anzahl der Ausgänge werden grundsätzlich anhand der Personenbelegung festgelegt. Massgebend ist dabei der Raum mit der grössten Belegung. In Bürogebäuden sind jedoch unabhängig der Personenbelegung Ausgänge mit einer Breite von 90 cm zulässig.