Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m hoch, Kanton Bern
Eventuell müssen Sie für den Ersatz der Hauseingangstüre ein Baugesuch einreichen, insbesondere wenn das Erscheinungsbild des Hauses verändert wird. Dies müssen Sie mit Ihrer Gemeinde klären.
Wenn Sie kein Baugesuch einreichen müssen, sind Sie frei in der Umsetzung. Neue Wohnungstüren müssen mindestens 90 cm breit und 2 m hoch sein. Da jede Wohnung einen eigenen Brandabschnitt bildet, müssen Sie eine Türe mit Feuerwiderstand EI 30 einsetzen.
Falls ein Baugesuch nötig ist, gilt bei Bestandesbauten das Prinzip der Verhältnismässigkeit. Beim Ersatz der Hauseingangstüre muss in der Regel nicht das gesamte Treppenhaus an die neuen Anforderungen angepasst werden. Welche Massnahmen nötig sind, entscheidet die Brandschutzbehörde. In Ihrem Fall ist dies der Feueraufseher der Gemeinde.