Objekt: Büro, bis 11 m hoch
Die minimale Breite von Türen und die Anzahl der Ausgänge werden grundsätzlich anhand der Personenbelegung festgelegt. Massgebend ist dabei der Raum mit der grössten Belegung. In Bürogebäuden sind jedoch unabhängig der Personenbelegung Ausgänge mit einer Breite von 90 cm zulässig.
Bei Ihrer Personenbelegung sind mindestens 3 Ausgänge à 90 cm Breite gefordert. Die Fluchtweglänge darf maximal 35 m lang sein.
Wird der neue Ausgang neben dem Windfang als Fluchtweg angerechnet, muss dieser eine lichte Durchgangsbreite von 90 cm aufweisen.
Weitere Informationen zu Fluchtwegen und Ausgängen in Bürogebäuden finden Sie auf der Informationsplattform für Brandschutz «Heureka» unter der Nutzung «Büro» und Ihrer Gebäudegrösse im Thema «Flucht- und Rettungswege». Wie die lichte Durchgangsbreite zu verstehen ist, erklärt ein Glossareintrag.