Regeln die Brandschutzvorschriften, wie hoch eine Schwelle bei einer Wohnungseingangstüre in einem Mehrfamilienhaus sein darf? Wer ist dafür zuständig, dass dies korrekt umgesetzt wird?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

In den Brandschutzvorschriften ist dies nicht geregelt. Massgebend sind hier die Regeln der Baukunde. Die maximal erlaubte Höhe von Schwellen finden Sie in der Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten».

Zur Überwachung resp. Durchsetzung: Hier gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Die Behörde verfügt nur Auflagen im Rahmen eines Baubewilligungsverfahrens.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert