In den Brandschutzvorschriften ist dies nicht geregelt. Massgebend sind hier die Regeln der Baukunde. Die maximal erlaubte Höhe von Schwellen finden Sie in der Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten».
Zur Überwachung resp. Durchsetzung: Hier gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Die Behörde verfügt nur Auflagen im Rahmen eines Baubewilligungsverfahrens.