Wir möchten in unserem Altbau in der Küche einen alten Holzofen durch einen Pellettofen ersetzen. Kann es sein, dass die Feuerpolizei im Rahmen der Prüfung dieses Ofenersatzes vorschreibt, dass wir die alten Wohnungstüren durch neue Brandschutztüren ersetzen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Zürich

Nutzung

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Gebäudehöhe

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Es geht nicht eindeutig aus Ihrer Frage hervor, ob es sich um ein Einfamilien- oder ein Mehrfamilienhaus handelt und was mit «Wohnungstüren» genau gemeint ist (Türen aus dem Korridor zu mehreren Wohnungen oder Türen innerhalb eines Einfamilienhauses). In beiden Fällen ist es aber eher unwahrscheinlich, dass die Feuerpolizei den Ersatz von Türen fordert.

Bei Umbauten gilt Bestandesschutz und das Prinzip der Verhältnismässigkeit. Nur im Falle von wesentlichen baulichen Veränderungen am Gebäude müssten die Türen an die heutigen Brandschutzanforderungen angepasst werden. An Türen in Aussenwänden gibt es auch nach den aktuellen Brandschutzrichtlinien keine Anforderungen an den Feuerwiderstand. Und bei Einfamilienhäusern gibt es – mit wenigen Ausnahmen – keine Anforderungen an Brandabschnitte bzw. Türen. Soweit die Nennwärmeleistung des Pelletofens nicht mehr als 50 kW beträgt, wovon wir bei einem Wohngebäude ausgehen, ist nicht davon auszugehen, dass die Feuerpolizei Anpassungen am Gebäude fordert. Die abschliessende Beurteilung obliegt jedoch der lokalen Behörde.

Weitere Informationen zum Thema Brandschutz finden Sie auf der Informationsplattform Heureka

Bitte beachten Sie:
Ihr Bauvorhaben liegt in einem Kanton, der sich nicht am Forum Brandschutz beteiligt. Unsere Antwort basiert deshalb auf den schweizweit gültigen Brandschutzvorschriften. Allenfalls müssen Sie zusätzliche kantonsspezifische Anforderungen beachten.

Ein Gedanke zu “Wir möchten in unserem Altbau in der Küche einen alten Holzofen durch einen Pellettofen ersetzen. Kann es sein, dass die Feuerpolizei im Rahmen der Prüfung dieses Ofenersatzes vorschreibt, dass wir die alten Wohnungstüren durch neue Brandschutztüren ersetzen?”

  1. Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Es ist beruhigend zu wissen, dass bei Umbauten Bestandsschutz und das Prinzip der Verhältnismässigkeit gelten. Insbesondere bei der Installation von einem Schwedenofen, einem Pelletofen oder einem Holzofen in einem Einfamilienhaus ist es hilfreich zu erfahren, dass Anpassungen an Türen meist nicht erforderlich sind, solange die Nennwärmeleistung des Ofens 50 kW nicht übersteigt. Natürlich soll die abschließende Beurteilung der lokalen Behörde überlassen werden und Interessierte sich über etwaige kantonsspezifische Anforderungen informieren.

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