Müssen Notausgänge von aussen beschriftet oder gekennzeichnet werden? Steht das in den Brandschutzvorschriften? Ich finde nur die Angabe, dass sie jederzeit frei und zugänglich sein müssen, aber nicht explizit beschriftet

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Bern

Nutzung

Klinik, Spital

In den Brandschutzvorschriften ist tatsächlich nur die Anforderung der Freihaltung festgehalten. Eine Beschriftung ist nicht explizit gefordert. Es liegt jedoch in der Verantwortung der Eigentümerschaft bzw. der Betreibenden, im Sinne des organisatorischen Brandschutzes zu gewährleisten, dass die Fluchtwege freigehalten werden. Hilfreich kann zum Beispiel eine aussenseitige Beschriftung oder eine Bodenmarkierung sein. Was nötig ist, ist jedoch immer objektspezifisch zu definieren.

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