Standort des Gebäudes
Bern
Nutzung
Klinik, Spital
In den Brandschutzvorschriften ist tatsächlich nur die Anforderung der Freihaltung festgehalten. Eine Beschriftung ist nicht explizit gefordert. Es liegt jedoch in der Verantwortung der Eigentümerschaft bzw. der Betreibenden, im Sinne des organisatorischen Brandschutzes zu gewährleisten, dass die Fluchtwege freigehalten werden. Hilfreich kann zum Beispiel eine aussenseitige Beschriftung oder eine Bodenmarkierung sein. Was nötig ist, ist jedoch immer objektspezifisch zu definieren.